Betreuungsstellen - Inlandsmaßnahmen

Individualpädagogische Betreuungsstelle Neuzelle

Zielgruppe
Ausgerichtet ist die Betreuungsstelle für 2 Kinder, im Aufnahmealter von 0 bis ca.14 Jahren, die eine intensive Betreuung und Unterstützung und eine längerfristige Perspektive benötigen. Gesetzliche Grundlage ist § 27 in V. mit den §§ 34, 35a und 41 SGB VIII.
Ausschlusskriterien sind: chronischer Alkohol-/und Drogenkonsum

Qualifikation Betreuungsstelle
Die Betreuung des Kindes/Jugendlichen wird durch eine staatlich anerkannte Erzieherin/ Fachkraft für Integration und Inklusion gewährleistet.

Familienstruktur Betreuungsstelle
Im Haushalt der Betreuungsstelle leben neben der Betreuerin Jahrgang 1978) und ihrem Ehemann (Jahrgang 1965), ein Sohn (Jahrgang 2004) sowie ein Hund, Hasen und Katzen.

Alleinstellungsmerkmale
Die Betreuerin ist durch die Erfahrungen während ihrer breit gefächerten Berufslaufbahn in verschiedenen pädagogischen Aufgabenfeldern in der Lage, unterschiedlichen Anforderungsprofilen von Kindern und Jugendlichen gerecht zu werden.
Die Betreuungsstelle im ländlichen Raum, in 20 min-Reichweite zu 2 Städten, bietet neben der unmittelbar reizarmen Umgebung auch die infrastrukturellen Vorteile von 2 Städten in kultureller, schulischer und freizeit-gestalterischer Hinsicht.

Ziele

  • Entfaltung und Stärkung von Selbstbewusstsein
  • Erwerb alltagspraktischer Fertig- und Fähigkeiten
  • Eingliederung in soziale Strukturen
  • Kontinuierliche, entwicklungsgerechte Beschulung

Methoden

  • Akzeptanz und Ressourcenorientierung
  • Liebevolle und zugleich konsequente Eingliederung in die Betreuungsstelle
  • Auseinandersetzung mit Werten, Normen, Regeln, Grenzen und kontinuierliches Einüben im Alltagsbezug

Infrastruktur, räumliche Gegebenheiten, Freizeitmöglichkeiten
Das Grundstück liegt in einem kleinen Ortsteil des Amtes Neuzelle, inmitten des Dorchetals. Angrenzend an diesem befinden sich Wälder, Felder sowie ein kleiner Waldsee. Die nächstgelegenen Städte sind über eine Schnellstraße innerhalb von 20 Minuten zu erreichen.
In Neuzelle gibt es 2 Grundschulen mit Inklusionshintergrund, eine zwei gegliederte Hauptschule mit Gymnasium, sowie 2 Kindertagesstätten. Weitere Kitas sind in anliegen Orten verteilt. Angebunden an den Linienverkehr, sind Schulen und umliegende Orte sowie die nächstgelegene Stadt mit dem Schulbus erreichbar.
Für das zu betreuende Kind/Jugendlichen steht in der oberen Etage ein geräumiges Zimmer mit allen vorhandenen Medienanschlüssen sowie das gemeinsam genutzte Bad zur Verfügung. Der großzügige Wohnbereich in der unteren Etage mit Wohnzimmer und Küche lädt nicht nur zum Kochen und Verweilen, sondern auch zum Spielen, Toben und zum kreativen Gestalten ein.
Ein 1200qm großer Garten, mit Terrasse, Pool, Obstbäumen, einem kleinen Gemüsebett sowie einem Pool ist zu jeder Jahreszeit nutzbar. Dem nötigen Bewegungsdrang steht nichts im Wege.
Neben der häuslichen Freizeitgestaltung mit bspw. Spiel und kreativen Gestalten, gibt es verschiedene Möglichkeiten in näher Umgebung, Interessen, Stärken, Sport und Bildung auszuweiten.
In Sportvereinen wie Fußball, Kanu, Rudern, Kampfsport oder Bowling kann neben der körperlichen Aktivität auch soziales Engagement gefestigt werden. Auch ist der Eintritt in einen Tanzverein, Musikschule oder in die Kinder-/und Jugendfeuerwehr möglich.
Kino, Theater, Schwimmbad und Museen sind ebenfalls vorhanden.

Grundsätzliches
Bestandteil der pädagogischen Arbeit der Betreuungsstelle ist auch der Einbezug von Partizipation und Beschwerdemöglichkeiten und die Berücksichtigung der Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung:

Partizipation

  • Information der Betreuten über ihre Beteiligungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten und Unterstützung bei der aktiven Ausübung
  • Aushändigung einer Broschüre in leichter Sprache zu Partizipation und Kinderrechte an jeden Betreuten
  • Im Sinne der Partizipation/Beteiligung werden die jungen Menschen bzw. deren gesetzliche Vertreter bei Beginn der Betreuung nach ihren Zielvorstellungen und Wünschen befragt. Diese fließen in die Hilfeplanbesprechung
    mit ein. Das Ergebnisprotokoll/Hilfeplanfortschreibung werden mit den vereinbarten Zielen allen Beteiligten vom zuständigen Jugendamt möglichst
    zeitnah zur Verfügung gestellt.
  • Die Betreuer besprechen aktuelle Maßnahmen im Betreuungsalltag mit den Kindern und Jugendlichen unter Einbezug deren Vorstellung, so dass diese sie möglichst verstehen können. Die Prozessverantwortung bleibt dabei bei
    den Betreuern.
  • Mindestens monatliche Erziehungsberatung in der Betreuungsstelle (mit Koordinator) inklusive Dokumentation
  • Entwicklungsberichte werden je nach Entwicklungsstand mit den jungen Menschen besprochen und zur Kenntnis vorgelegt.

Beschwerdemanagement
Einrichtungsinternes Beschwerdemanagementkonzept, dass partizipativ mit den Kindern / Jugendlichen und Mitarbeitern auf die einzelne Betreuungsstelle angepasst wird.
Die jungen Menschen und Eltern werden aufgeklärt und ihnen wird ermöglicht ihre Beschwerden auf folgenden Wegen zu äußern.

  • Intern: Einzelgespräch, Fachberatungsgespräch, Familiengespräch mit den Fachkräften
  • Extern: Ansprache des zuständigen Jugendamtsmitarbeiters, Vormund, Polizei oder externe Beratungsstellen
  • Aushändigung aller notwendigen Informationen (Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Visitenkarte) etc. des zuständigen Koordinators
  • Alltagsbeschwerden werden zwischen Koordinator, Betreuungsstelle und Jugendlichen umgehend geklärt
  • Die Betreuungsstelle ist verpflichtet, dem Jugendlichen zu diesem Zweck ungehindert und unbeeinflusst Telefon und Internet zur Verfügung zu stellen.
  • Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich im individuellen Gespräch mit dem Koordinator bei dessen regulären Besuchen zu beschweren (4-Augen-Gespräch).
  • Der Koordinator dokumentiert die Beschwerde und bittet den Betreuer möglichst umgehend um eine Stellungnahme oder Besprechung. Das Ergebnis wird dem Jugendlichen anschießend telefonisch/persönlich mitgeteilt.
  • Schriftliche Beschwerden werden umgehend der Leitung mitgeteilt.
  • Das Ergebnis wird der betreuenden Stelle und nach Rücksprache mit dem Jugendamt, den Eltern, dem Vormund und dem Träger umgehend zugesandt.

Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung
Die Betreuungsstellen arbeiten alle gemäß dem trägerweiten Konzept „Kindesschutz“, indem folgendes aufgeführt ist:

  • Die besondere Gefährdungslage der Kinder und Jugendlichen in stationärer Betreuung
  • Definitionen von Gefährdung
  • Gesetzliche Voraussetzungen und Rahmenbedingungen
  • Allgemeiner Schutzauftrag § 8a SGB VIII
  • Interne Methoden der Gefährdungseinschätzung
  • Handlungsablauf Meldung Kindeswohlgefährdung
  • Aufgaben der trägerinternen Kinderschutzfachkraft
  • Trägerhaltung
  • Evaluation und Qualitätssicherung

In Bezug auf präventive Maßnahmen leistet die Betreuungsstelle:

  • Umsetzung des Transparenzauftrags durch bewusste und gute Kommunikation
  • Sensibilisierung der Betreuten: „Nein sagen“, „Mein Körper gehört mir“, Aufklärung und Vermittlung der Kinderrechte
  • stetige Reflexionsbereitschaft
  • regelmäßige Supervision und transparente Auseinandersetzung mit möglichen Gefährdungen
  • Zusammenarbeit mit Fachkräften und Beratungsstellen, um eine transparente Auseinandersetzung mit möglichen Gefährdungen sicherzustellen, ggf. dann therapeutische Anbindung
  • der alters- und entwicklungsgemäße Einbezug von Kindern und Jugendlichen am Hilfeprozess
  • die Kooperation mit Sorgeberechtigten, Herkunftsfamilie und weitren wichtigen Bezugspersonen, sowie mit dem zuständigen Jugendamt
  • ein kontinuierliches und transparentes Beschwerdemanagement und
  • die Umsetzung der Richtlinien zur Sicherstellung des Kindeswohls

sind handlungsleitend für die Arbeit mit den uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen und werden entsprechend der Leistungsbeschreibung von Quo Vadis in der Betreuungsstelle umgesetzt.

Die neuen Anforderungen des Kinder- und Jugendschutzgesetzes sind bereits in unserem Schutzkonzept festgehalten, welches auf Wunsch ausgehändigt wird.

Neuzelle 01.06.2023