„Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“
(SGB VIII § 1 Abs.1)

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Können Sie sich vorstellen, ein Kind oder eine(n) Jugendliche(n) mit Entwicklungs- oder Bindungsstörungen in Ihren Haushalt aufzunehmen und stationär zu betreuen? weiterlesen

Aufnahmeanfragen

Esther Minar

Tel. :+49 (0)202-37 32 55-12
Fax :+49 (0)202-37 32 55-99
E-Mail: anfragen@jugendhilfe-qv.de