Erziehungsstelle Zühlsdorf
Zielgruppe
Die innewohnende Fachkraft und ihr Ehemann erleben das Zusammenleben mit Kindern als sinnstiftend und bereichernd. Die innewohnende Fachkraft bringt durch ihre berufliche Tätigkeit umfangreiche Erfahrungen im Umgang mit Kindern in belasteten Lebenssituationen mit. Der Wunsch, Erziehungsfachstelle zu werden, ist aus der Überzeugung entstanden, einem jungen Menschen mit schwierigen Startbedingungen ein stabiles, verlässliches und förderndes familiäres Umfeld bieten zu können. Ziel ist es, dem jungen Menschen Sicherheit, emotionale Zuwendung und vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten.
Das bevorzugte Aufnahmealter liegt im Säuglings-, Kleinkind- oder Kindergartenalter; je nach Einzelfall und Gesamtsituation ist auch die Aufnahme eines älteren Kindes möglich.
Die Aufnahme in die Erziehungsstelle erfolgt auf Grundlage einer bewilligten Hilfe zur Erziehung gemäß §§ 27, 34 SGB VIII oder einer bewilligten Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII.
Zur Sicherstellung der kontinuierlichen pädagogischen Betreuung sowie der fachlichen Steuerung des Angebots verfügt die Erziehungsstelle über folgende personelle Grundausstattung:
| Funktion | Stellenanteil (VZÄ) |
|---|---|
| Innewohnende pädagogische Fachkraft | 1,0 |
| Ergänzende pädagogische Fachkraft | 0,2 |
| Pädagogische Leitung | 0,055 |
Ausschlusskriterien
Die Erziehungsstelle richtet sich an Kinder, deren Entwicklungsbedürfnisse im Rahmen eines familiären Settings angemessen begleitet werden können.
Nicht aufgenommen werden können:
- Kinder mit einem dauerhaft erhöhten pflegerischen oder medizinischen Versorgungsbedarf aufgrund einer schweren körperlichen Beeinträchtigung,
- Kinder mit einer schweren geistigen oder mehrfachen Behinderung, derenFörderung eine heil- oder sonderpädagogische Spezialisierung voraussetzt,
- Hilfen, bei denen aufgrund einer erheblichen Gefährdungslage durch das Herkunftssystem die Sicherheit der Betreuungsstelle oder der in ihr lebenden Kinder nicht gewährleistet werden kann,
- Kinder mit einer ausgeprägten und anhaltenden Fremdaggression, durch die die Sicherheit der übrigen Familienmitglieder dauerhaft gefährdet wäre.
Qualifikation Betreuungsstelle
Die innewohnende Fachkraft ist Kindheitspädagogin (BA) und verfügt über ein abgeschlossenes Studium im Bereich Wirtschaftsrecht (FH) sowie Berufserfahrung im Office Management und in der Geschäftsführung.
Als Kindheitspädagogin arbeitete sie in verantwortlicher Position als Erzieherin.
Ihre beruflichen Stationen umfassen unter anderem Wohngruppen für Kinder und Jugendliche, eine Kleinkindkriseneinrichtung, eine Mutter-Kind-Einrichtung sowie die Kinder- und Jugendpsychiatrie.
Darüber hinaus verfügt die innewohnende Fachkraft über langjährige Erfahrung als Reitlehrerin. Sie besitzt die Trainer-B-Lizenz und war sowohl nebenberuflich als auch zeitweise hauptberuflich in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen tätig. In diesem Rahmen begleitete sie junge Menschen in ihrer Entwicklung, übernahm Verantwortung in pädagogischen Settings und förderte sowohl soziale als auch persönliche Kompetenzen.
Familienstruktur Betreuungsstelle
Die innewohnende Fachkraft (Jahrgang 1985) und Ihr Ehemann (Jahrgang 1978) leben mit ihren 4 leiblichen Kindern (geb. 2016, 2018, 2021, 2022) als aktive und familienorientierte Familie zusammen.
Der Ehemann absolvierte ein Studium der Nachrichtentechnik und sammelte Berufserfahrung in der Entwicklung und Forschung. Anschließend entschied er sich für eine berufliche Tätigkeit als Musiker und Gitarrenlehrer, die er seit vielen Jahren erfolgreich ausübt. Er verfügt über langjährige Erfahrung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen durch seine Unterrichtstätigkeit.
Beide Eltern verbringen bewusst viel Zeit mit ihren Kindern und gestalten den Alltag gemeinsam. Durch den geringen Altersabstand der Kinder ergeben sich viele gemeinsame Aktivitäten im Familienleben.
Das familiäre Zusammenleben ist geprägt von Offenheit, Lebendigkeit und einer wertschätzenden Kommunikation.
Im Alltag bestehen klare und verlässliche Strukturen, die den Kindern Orientierung geben. Gleichzeitig wird auf individuelle Bedürfnisse eingegangen und Raum für persönliche Entwicklung gelassen.
Alleinstellungsmerkmale
Die Erziehungsstelle verbindet die fachliche Qualifikation einer Kindheitspädagogin mit den langjährigen Erfahrungen einer Familie mit vier eigenen Kindern. Pädagogisches Fachwissen und ein gewachsener Familienalltag ergänzen sich dabei zu einem stabilen und entwicklungsfördernden Lebensumfeld.
Die pädagogische Arbeit ist bindungs- und beziehungsorientiert. Im Mittelpunkt steht der Aufbau einer sicheren und verlässlichen Beziehung, in der sich der junge Mensch angenommen fühlt und Vertrauen entwickeln kann. Die Betreuungsstelle orientiert sich dabei an den individuellen Bedürfnissen, Interessen und Entwicklungsmöglichkeiten des Kindes und legt besonderen Wert auf eine ressourcenorientierte Begleitung.
Die pädagogische Verantwortung sowie die fachliche Ausgestaltung des Alltags liegen bei der innewohnenden Fachkraft. Sie bringt ihre pädagogische Qualifikation, ihre Sensibilität für Entwicklungsprozesse sowie ihre strukturierende und organisierende Arbeitsweise in die Gestaltung der Erziehungsstelle ein.
Der Ehemann ist keine pädagogische Fachkraft. Als im Haushalt lebendes Familienmitglied bereichert er den Alltag durch seine persönlichen Fähigkeiten und Interessen. Insbesondere durch gemeinsame Aktivitäten, Bewegung, kreatives Arbeiten, handwerkliche Projekte und Musik eröffnet er den Kindern zusätzliche Erfahrungs- und Lernmöglichkeiten. Dabei unterstützt er die Entwicklung von Selbstständigkeit, Eigeninitiative und Selbstwirksamkeit im Rahmen des familiären Zusammenlebens, ohne fachliche oder pädagogische Verantwortung im Sinne der Erziehungsstelle zu übernehmen.
Die Erziehungsstelle versteht pädagogisches Handeln als fortlaufenden Reflexionsprozess. Regelmäßiger fachlicher Austausch, eine ausgeprägte Bereitschaft zur Selbstreflexion sowie die enge Zusammenarbeit mit dem Träger und allen am Hilfeprozess Beteiligten bilden eine wesentliche Grundlage der pädagogischen Arbeit.
Ziele
Ziel der Betreuung ist es, dem jungen Menschen einen sicheren und verlässlichen Lebensort zu bieten, an dem er sich angenommen, wertgeschätzt und emotional geborgen fühlen kann. Auf dieser Grundlage soll ein positives Grundvertrauen in sich selbst, in andere Menschen und in die Welt entstehen.
Der junge Mensch soll dabei unterstützt werden, seine individuellen Stärken und Fähigkeiten zu entdecken, einen angemessenen Umgang mit eigenen Schwächen zu entwickeln und ein positives Selbstwertgefühl aufzubauen. Er soll die Möglichkeit erhalten, altersentsprechend Selbstständigkeit, Eigenverantwortung und Selbstwirksamkeit zu entwickeln.
Ein weiteres Ziel ist es, durch korrigierende Beziehungserfahrungen belastende Erfahrungen aus der Vergangenheit schrittweise zu verarbeiten und ein positives Bild von zwischenmenschlichen Beziehungen aufzubauen. Dabei sollen Zuversicht, Lebensfreude und die Fähigkeit gestärkt werden, vertrauensvolle und tragfähige Beziehungen zu Familie, Freunden und anderen Bezugspersonen einzugehen.
Langfristig verfolgt die Betreuungsstelle das Ziel, den jungen Menschen dabei zu begleiten, sich zu einer eigenständigen Persönlichkeit mit einem tragfähigen Wertesystem zu entwickeln, die ihr Leben verantwortungsvoll gestalten und als Erwachsener für sich selbst sorgen kann.
Methoden
Die pädagogische Arbeit der Betreuungsstelle orientiert sich an einer bindungs- und traumapädagogischen Grundhaltung. Ausgangspunkt ist das Verständnis, dass Verhalten Ausdruck individueller Erfahrungen und Bedürfnisse ist. Pädagogische Interventionen orientieren sich daher zunächst am Verstehen und Einordnen der zugrunde liegenden emotionalen Prozesse und erst anschließend an einer angemessenen Begleitung des Verhaltens. Ziel ist es, die emotionale Sicherheit des jungen Menschen zu stärken und durch verlässliche Beziehungen korrigierende Beziehungserfahrungen zu ermöglichen.
Im Alltag stehen Co-Regulation, feinfühlige Begleitung und eine alters- sowie entwicklungsangemessene Unterstützung der Emotionsregulation im Vordergrund. Die Betreuungsstelle schafft hierfür einen strukturierten, verlässlichen und zugleich flexibel an den Bedürfnissen des Kindes orientierten Rahmen. Wiederkehrende Rituale, Transparenz und nachvollziehbare Grenzen geben Orientierung und Sicherheit.
Die Förderung erfolgt überwiegend alltagsintegriert. Alltagssituationen werden bewusst genutzt, um soziale Kompetenzen, Selbstständigkeit, Selbstwirksamkeit und Problemlösungsfähigkeiten zu entwickeln. Kreative Angebote, Bewegung, Naturerfahrungen, handwerkliche Tätigkeiten sowie musikalische Impulse eröffnen vielfältige Möglichkeiten, individuelle Interessen und Ressourcen zu entdecken und weiterzuentwickeln.
Die pädagogische Arbeit ist ressourcen- und entwicklungsorientiert. Stärken und Interessen des jungen Menschen werden bewusst aufgegriffen und gefördert. Gleichzeitig werden altersgerechte Partizipation und Mitbestimmung im Familienalltag ermöglicht, um Eigenverantwortung und Selbstvertrauen zu stärken.
Die Betreuungsstelle versteht sich als Teil eines systemischen Hilfeprozesses. Eine enge und transparente Zusammenarbeit mit dem Träger, dem Jugendamt, therapeutischen Fachkräften, Bildungseinrichtungen sowie – soweit dies dem Kindeswohl dient – der Herkunftsfamilie bildet einen wesentlichen Bestandteil der pädagogischen Arbeit. Regelmäßige Selbstreflexion, Supervision und fachlicher Austausch sichern die Qualität des pädagogischen Handelns.
Infrastruktur, räumliche Gegebenheiten, Freizeitmöglichkeiten
Die Familie lebt in einem Einfamilienhaus mit ca. 180 m² Wohnfläche in ruhiger Lage nördlich von Berlin im Ort Zühlsdorf (Gemeinde Mühlenbecker Land). Das Wohnumfeld ist geprägt von Natur, Einfamilienhäusern und einer familienfreundlichen Atmosphäre.
Das ca. 750 m² große Grundstück bietet vielfältige Spielmöglichkeiten. Zum Haus gehört ein Garten mit Gemüsebeet, Obstbäumen sowie verschiedenen Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten.
Im Erdgeschoss des Hauses befinden sich ein WC, ein kleines Bad, eine Küche, ein Esszimmer, ein Wohnzimmer, ein Kinderzimmer sowie ein Arbeitsraum, der zusätzlich einen Schlafplatz bietet. Darüber hinaus gibt es einen großzügigen Eingangsbereich, der von den Kindern als Bewegungs- und Spielraum genutzt wird.
Im Obergeschoss befinden sich drei Kinderzimmer, ein Badezimmer sowie ein weiteres Arbeitszimmer, das ebenfalls über einen Schlafplatz verfügt.
Zühlsdorf ist ein ruhiger, familienfreundlicher Ort mit ca. 2.600 Einwohnern und gehört zur Gemeinde Mühlenbecker Land. Der Ort ist geprägt von viel Natur, Wald- und Wiesenflächen sowie einer gewachsenen Einfamilienhausstruktur mit vielen jungen Familien.
Vor Ort gibt es eine Kindertagesstätte, einen großen Spielplatz, eine Hausarztpraxis sowie einen Bahnhof mit Anbindung nach Berlin und in die umliegenden Orte. Zudem stehen ein Gemeindesaal, eine Dorfkirche sowie kleinere gastronomische Angebote zur Verfügung.
Die weiterführende Infrastruktur befindet sich in den umliegenden Orten wie Basdorf, Wandlitz, Mühlenbeck, Birkenwerder und Oranienburg. Dort sind Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Sport- und Freizeitangebote sowie medizinische Versorgung umfassend vorhanden. Diese Orte sind in der Regel innerhalb von 20 Minuten mit dem Auto erreichbar.
Die schulische Versorgung ist ebenfalls gesichert: eine Grundschule befindet sich in Mühlenbeck, weiterführende Schulen wie Gesamtschulen und Gymnasien sind in den umliegenden Orten gut erreichbar.
Insgesamt bietet das Wohnumfeld eine gute Kombination aus ruhigem, naturnahem Aufwachsen und gleichzeitig gut erreichbarer Infrastruktur.
Grundsätzliches
Bestandteil der pädagogischen Arbeit der Betreuungsstelle ist der Einbezug von Partizipation und Beschwerdemöglichkeiten und die Berücksichtigung der Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung:
Partizipation
- Information der Betreuten über ihre Beteiligungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten und Unterstützung bei der aktiven Ausübung
- Aushändigung einer Broschüre in leichter Sprache zu Partizipation und Kinderrechte an jeden Betreuten
- Im Sinne der Partizipation/Beteiligung werden die jungen Menschen bzw. deren gesetzliche Vertreter bei Beginn der Betreuung nach ihren Zielvorstellungen und Wünschen befragt. Diese fließen in die Hilfeplanbesprechung mit ein. Das Ergebnisprotokoll/Hilfeplanfortschreibung werden mit den vereinbarten Zielen allen Beteiligten vom zuständigen Jugendamt möglichst zeitnah zur Verfügung gestellt.
- Die Betreuer besprechen aktuelle Maßnahmen im Betreuungsalltag mit den Kindern und Jugendlichen unter Einbezug deren Vorstellung, so dass diese sie möglichst verstehen können. Die Prozessverantwortung bleibt dabei bei den Betreuern.
- Mindestens monatliche Erziehungsberatung in der Betreuungsstelle (mit Koordinator) inklusive Dokumentation
- Entwicklungsberichte werden je nach Entwicklungsstand mit den jungen Menschen besprochen und zur Kenntnis vorgelegt.
Beschwerdemanagement
Einrichtungsinternes Beschwerdemanagementkonzept, dass partizipativ mit den Kindern / Jugendlichen und Mitarbeitern auf die einzelne Betreuungsstelle angepasst wird.
Die jungen Menschen und Eltern werden aufgeklärt und ihnen wird ermöglicht ihre Beschwerden auf folgenden Wegen zu äußern:
- Intern: Einzelgespräch, Fachberatungsgespräch, Familiengespräch mit den Fachkräften
- Extern: Ansprache des zuständigen Jugendamtsmitarbeiters, Vormund, Polizei oder externe Beratungsstellen
- Aushändigung aller notwendigen Informationen (Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Visitenkarte) etc. des zuständigen Koordinators
- Alltagsbeschwerden werden zwischen Koordinator, Betreuungsstelle und Jugendlichen umgehend geklärt
- Die Betreuungsstelle ist verpflichtet, dem Jugendlichen zu diesem Zweck ungehindert und unbeeinflusst Telefon und Internet zur Verfügung zu stellen.
- Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich im individuellen Gespräch mit dem Koordinator bei dessen regulären Besuchen zu beschweren (4-Augen-Gespräch).
- Der Koordinator dokumentiert die Beschwerde und bittet den Betreuer möglichst umgehend um eine Stellungnahme oder Besprechung. Das Ergebnis wird dem Jugendlichen anschießend telefonisch/persönlich mitgeteilt.
- Schriftliche Beschwerden werden umgehend der Leitung mitgeteilt.
- Das Ergebnis wird der betreuenden Stelle und nach Rücksprache mit dem Jugendamt, den Eltern, dem Vormund und dem Träger umgehend zugesandt.
Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung
Die Betreuungsstellen arbeiten alle gemäß dem trägerweiten Konzept „Kindesschutz“, indem folgendes aufgeführt ist:
- Die besondere Gefährdungslage der Kinder und Jugendlichen in stationärer Betreuung
- Definitionen von Gefährdung
- Gesetzliche Voraussetzungen und Rahmenbedingungen
- Allgemeiner Schutzauftrag § 8a SGB VIII
- Interne Methoden der Gefährdungseinschätzung
- Handlungsablauf Meldung Kindeswohlgefährdung
- Aufgaben der trägerinternen Kinderschutzfachkraft
- Trägerhaltung
- Evaluation und Qualitätssicherung
In Bezug auf präventive Maßnahmen leistet die Betreuungsstelle
- Umsetzung des Transparenzauftrags durch bewusste und gute Kommunikation
- Sensibilisierung der Betreuten: „Nein sagen“, „Mein Körper gehört mir“, Aufklärung und Vermittlung der Kinderrechte
- stetige Reflexionsbereitschaft
- regelmäßige Supervision und transparente Auseinandersetzung mit möglichen Gefährdungen
- Zusammenarbeit mit Fachkräften und Beratungsstellen, um eine transparente Auseinandersetzung mit möglichen Gefährdungen sicherzustellen, ggf. dann therapeutische Anbindung
- der alters- und entwicklungsgemäße Einbezug von Kindern und Jugendlichen am Hilfeprozess
- die Kooperation mit Sorgeberechtigten, Herkunftsfamilie und weiteren wichtigen Bezugspersonen, sowie mit dem zuständigen Jugendamt
- ein kontinuierliches und transparentes Beschwerdemanagement und
- die Umsetzung der Richtlinien zur Sicherstellung des Kindeswohls
sind handlungsleitend für die Arbeit mit den uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen und werden entsprechend der Leistungsbeschreibung von Quo Vadis in der Betreuungsstelle umgesetzt. Die Leistungsbeschreibung kann im Internet abgerufen werden und wird auf Anfrage zugesandt.
Die neuen Anforderungen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes sind bereits in unserem Schutzkonzept festgehalten, welches auf Wunsch ausgehändigt wird.
Zühlsdorf, Juli 2026

