Betreuungsstellen - Inlandsmaßnahmen

Wohngruppe für junge Menschen in Putlitz

1. Ausgangslage
Wenn junge Menschen außerhalb ihrer Herkunftsfamilien betreut werden sollen, hat dies Gründe.
Zu diesen Gründen zählen u.a. inadäquate Betreuung, Verlust von Elternteilen, Flucht aus dem Herkunftsland. Die jungen Menschen benötigen in ihren individuellen Situationen Unterstützung, die auf deren Bedarfe reagiert und sie dort abholt, wo sie stehen.
Vor diesem Hintergrund haben wir entschieden, dass sich unser Angebot an junge Menschen richtet, die auf der Suche nach Unterstützung sind. In unserer Wohngruppe werden weiblich und männlich gelesene junge Menschen unabhängig von Herkunftsland oder Aufenthaltsstatus betreut.
Dies schließt unbegleitete minderjährige Ausländer*innen ein. Wir sind der festen Überzeugung, dass die Aufnahme dieser Zielgruppe und die Aufnahme von deutschen jungen Menschen den Integrationsgedanken konsequent verfolgt. Wir legen einen umfassenden Inklusionsbegriff zugrunde.
Die Hilfe dient der Entlastung der Familie sowie der Sicherung des Kindeswohls. Die aufgenommenen jungen Menschen haben in der Regel hohe Belastungen und Beziehungsabbrüche in ihrer Entwicklung erlebt. Diese werden im Rahmen des Aufenthaltes durch pädagogische Betreuung so weit wie möglich aufgefangen und bearbeitet. Bei Bedarf wird durch den Einsatz einer gezielten Förderung eine Entwicklungsverzögerungausgeglichen. Das vorrangige Hilfeziel ist es, dass die Eltern während des Aufenthaltes ihres Kindes in der pädagogisch betreuten Wohngruppe ihre Erziehungsfähigkeit so weit entwickeln, dass eine Rückkehr des jungen Menschen in den elterlichen Haushalt zu verantworten und möglich ist. Sie werden dabei durch die Elternarbeit der Einrichtung unterstützt. Die Rückführung in die Herkunftsfamilie wird behutsam und am individuellen Bedarf des jungen Menschen orientiert, so dass nach Möglichkeit keine zusätzlichen Belastungen für sie entstehen. Sollten die Eltern nicht in der Lage sein, dieses Ziel zu erreichen, bedeutet das in der Regelden langfristigen Verbleib des jungen Menschen in der Wohngruppe. Dort werden sie dann auf ein eigenständiges Leben vorbereitet.
Die Dauer des Aufenthalts richtet sich insofern nach der in der Hilfeplanung entwickelten Perspektive. Bei einer Aufnahmeanfrage wird dem Jugendamt das Angebot im Rahmen des Anfragemanagements dargestellt und die Umsetzung der Hilfeplanung in Bezug auf den individuellen Bedarf in der Unterbringung erörtert.

2. Konkretisierung

Grundsätzliches
Zur Deckung der oben beschriebenen Bedarfe soll eine Wohngruppe mit 8 Plätzen dienen. Die Wohngruppe ist als Schichtdienstsystem ohne betreuungsfreie Zeiten konzipiert. Es können grundsätzlich männlich und weiblich gelesene junge Menschen nach dem Grundschulalter aufgenommen werden.
Wir betrachten die jungen Menschen immer auch als Teil ihrer Herkunftssysteme. Vor diesem Hintergrund unterstützen und fördern wir im Rahmen von Angehörigenarbeit jeden jungen Menschen individuell nach seinen Bedürfnissen und Bedarfen bei der Kontaktpflege zu Familie, Verwandten, Freunden und Bekannten.
In Absprache mit den jungen Menschen und Sorgeberechtigten, führen die Betreuer*innen regelmäßig individuell vereinbarte Telefongespräche mit den Sorgeberechtigten/Bezugspersonen, um über den aktuellen Verlauf zu informieren, mögliche Unklarheiten auszuräumen und unsere Arbeit transparent zu gestalten. Im Sinne der jungen Menschen werden wichtige, entwicklungsförderliche Kontakte aufrechterhalten.
So finden nach Möglichkeit regelhaft Beurlaubungen statt, die sowohl im Vorfeld als auch im Nachgang mit den Beteiligten besprochen werden.
Befinden sich Sorgeberechtigte im näheren Umfeld, finden Elterngespräche in der Einrichtung statt. Der verwendete Begriff der Elternarbeit ist dabei, wie im Trägerkonzept beschrieben, im erweiterten Sinn zu verstehen.
Eine Einbindung in sozialräumliche Strukturen und Netzwerke (auch über Putlitz hinaus) ist für alle Fachkräfte ein handlungsleitendes Motiv.1 Es wird auf Neigungen und Interessen der jungen Menschen eingegangen und es werden Netzwerke genutzt. (Bsp. Anbindung Fußballverein, freiwillige Feuerwehr Putlitz, Sportverein Pritzwalk).
Zur Entlastung der Betreuenden wird zusätzlich eine Hauswirtschaftskraft (0,75 VZ) eingestellt.
In der Einrichtung wird das Bezugsbetreuer*innen-System umgesetzt. Alle Betreuenden beachten bei ihrem beruflichen Tun und den sich dabei ergebenden Entscheidungen die jeweiligen kulturellen Gegebenheiten auch bei Konfliktsituationen. Dabei gilt es, sich aufmerksam im Spannungsfeld zwischen der Achtung und Bewahrung der individuelle Lebensrealitäten (z.B. Herkunftskultur, vorliegende Behinderung) und den Erfordernissen von Integration und Teilhabe zu bewegen.
Das Bezugsbetreuersystem wird in der Einrichtung wie folgt gelebt: jeder junge Mensch hat einen Bezugsbetreuer, welcher regelhaft (mindestens 14-tägig) fest terminierte Bezugsbetreuergespräche führt. Auf die Gespräche bereiten sich beide Beteiligten vor und die Gespräche werden in Teilen protokolliert (z.B. verabredete Ziele/Absprachen). Die jungen Menschen erleben Verbindlichkeit, Beziehung, eine engmaschige Begleitung und Struktur. Auch hält der Bezugsbetreuer Kontakt zu Kooperationspartnern und begleitet z.B. Schulgespräche, schreibt in Kooperation mit der Koordination Entwicklungsberichte und weiß detailliert um die jeweiligen Hilfeplanziele. Darüber hinaus werden gemeinsame Aktivitäten angeboten.

Wir verfolgen mit der pädagogischen Betreuung in unserer Wohngruppe insbesondere folgende Ziele:

  • Strukturierung des Alltags
  • Hilfen für die emotionale, psychosoziale, kognitive und körperliche Stabilisierung und Entwicklung – durch einen haltgebenden, verlässlichen Rahmen.
  • schulische und/oder berufliche Integration
  • Entwicklung von realistischen Lebens- und Zukunftsperspektiven gemeinsam mit den jungen Menschen
  • Mobilisierung der Ressourcen (Hilfe zur Selbsthilfe), Entfaltung der Persönlichkeit, Entwicklung eines positiven Selbstbildes
  • Förderung des familiären Umfeldes und seiner Erziehungsbedingungen durch wertschätzende Eltern- und Familienarbeit unter Berücksichtigung des Ablöseprozesses des jungen Menschen
  • Erhalt und Entwicklung wichtiger und förderlicher Bezüge außerhalb der Familie
  • sowie soziale Integration im Gemeinwesen

Der Auftrag wird im Hilfeplan konkretisiert, in dem die konkreten Zielsetzungen zwischen den Eltern, dem jungen Menschen, dem Jugendamt und der Wohngruppe vereinbart werden.
Wir gehen grundsätzlich davon aus, dass eine Entwicklung bei jungen Menschen nur mit ihnen selbst stattfinden kann. Erziehungsziele können nur realisiert werden, wenn die jungen Menschen sie auch als eigenes, selbstgesetztes Ziel verstehen.
Dies impliziert einerseits einen hohen Grad an Individualität der Wertvorstellungen, Lebenswirklichkeiten und damit der Lebensziele der jungen Menschen, andererseits bedeutet dies auch, dass eine Generalisierung pädagogischer Schwerpunkte nicht zielführend sein kann. Pädagogische Zielsetzungen und - damit verbunden - pädagogische Angebote orientieren sich deshalb bei uns immer am jungen Menschen.
Wir verstehen Entwicklung nicht als einen linearen, sondern als einen dynamischen Prozess voller Sprünge, Irrungen, Krisen und Neukonstituierungen. Der junge Mensch wird dabei in seiner Gesamtheit betrachtet. Unser Ziel ist es, die jungen Menschen in ihrem aktuellen „Sein“ anzunehmen, sie zu verstehen, zu begleiten, zu beraten und in ihrer Persönlichkeit zu fördern.
Es gilt dabei nicht die Schwächen und Defizite zu manifestieren, sondern die Fähigkeiten, Ressourcen und Stärken der jungen Menschen und ggf. deren Familien zu mobilisieren und weiterzuentwickeln.
Unsere Zielsetzung ist, gemeinsam mit den betreuten Menschen neue Strategien zur Lebensbewältigung auf der Basis eigenverantwortlichen Handelns zu finden.
Eine enge Zusammenarbeit mit Jugendamt, Schule, Ausbildungsverantwortlichen und anderen Personen/Institutionen ist uns dabei sehr wichtig.

Alltagsgestaltung
Die Betreuten erleben einen strukturierten und sicherheitsbietenden Tagesablauf,
feste Rituale und genügend Freiräume für individuelle Bedürfnisse und Selbsterprobung.
Regeln werden mit den jungen Menschen gemeinsam besprochen und erarbeitet und sind jederzeit an neue Gegebenheiten anpassbar. Dabei nehmen wir Rücksicht auf das Alter und den Entwicklungsstand der jungen Menschen, aber auch auf die besonderen Spezifika der jeweils aktuellen Gruppensituation.
So ist die Gestaltung des Alltags ständigen Veränderungsprozessen innerhalb eines Rahmens von geregelten Abläufen (Frühstück, Schule/Ausbildung, Freizeit, Abendbrot, Ruhezeiten, gemeinsame Veranstaltungen) unterzogen, die einmal mehr Gemeinsamkeit, ein andermal mehr Individualität ermöglichen.
Einen besonderen Wert legen wir in unserer Arbeit auf den Prozesscharakter von Verselbständigung.

Neu aufgenommene junge Menschen werden deshalb stärker in die Alltagsprozesse der Gruppe integriert als jene, die vor einem baldigen Auszug oder Wechsel der Betreuung stehen. Wir gewährleisten so einen allmählichen Loslösungsprozess, der mit steigender Selbstständigkeit auch die Übernahme von mehr Verantwortung für sich selbst ermöglicht.

Soziales Lernen in der Gruppe
Die Gruppe ist das wesentliche Instrument sozialen Lernens: dem Erlernen eines angemessenen Sozialverhaltens und dem Erwerb sozialer Kompetenzen. Soziales Lernen geschieht als Lernen durch Erfahrung und am Modell.
Die besondere Herausforderung und die Chance der Arbeit mit den jungen Menschen besteht in der Heterogenität der Wohngruppe (Alter, Geschlecht, unterschiedliche soziale Milieus, Erfahrungshintergründe usw.). Neuaufnahmen und Entlassungen führen dabei immer wieder zu Veränderungen der Strukturen und Dynamiken und werden durch die Betreuer fachlich begleitet.

In der Gruppe lernen die jungen Menschen:

  • angemessen zu kommunizieren,
  • zu kooperieren,
  • Verantwortung zu übernehmen,
  • mit den eigenen Gefühlen umzugehen,
  • Kritik anzunehmen und angemessen einzusetzen,
  • Selbst- und Fremdwahrnehmung,
  • Probleme zu lösen,
  • selbständiger zu werden und
  • die eigene Leistungsfähigkeit zu erkennen

Unterstützung schulischen und beruflichen Lernens
Eine Grundlage für ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben ist eine Schul- und Berufsausbildung. Erfolge im schulischen Bereich wirken sich immer auch positiv auf die psycho-soziale Gesamtsituation der jungen Menschen aus. Wenn sich abzeichnenden schulischen Misserfolgen frühzeitig entgegengewirkt wird, wirkt sich das besonders stabilisierend auf die psycho-soziale Gesamtsituation der jungen Menschen aus.

Freizeitgestaltung
Grundsätzlich lernen die jungen Menschen im gelebten Alltag, ihre Zeit sinnvoll zu nutzen. Es ist uns wichtig, die öffentlichen Angebote in der Umgebung und im Sozialraum der jungen Menschen zu nutzen, wie zum Beispiel eine aktive Teilnahme am Vereinsleben.
Gemeinsam wird in den Bezugsbetreuergesprächen eruiert, welche Interessen die jungen Menschen haben, was ausprobiert und eventuell installiert werden kann.
Darüber hinaus finden 14tägig am Wochenende gemeinsam geplante Gruppenausflüge statt.

Eltern und Bezugspersonenarbeit
In der systemischen Betrachtungsweise der Arbeit mit den jungen Menschen ist die Elternarbeit ein wesentlicher Bestandteil des Wirkens.
Ziel der Elternarbeit ist die Gestaltung einer stressreduzierten bzw. stressfreien Beziehung zwischen Eltern und Kind, die Erarbeitung positiver Kontakte und die Schaffung einer Basis zur Förderung aktiver Konfliktlösungsstrategien. Dafür gibt es seitens der Einrichtung folgende Angebote:

  • einen regelmäßigen Austausch (telefonisch und persönlich) sowie
  • regelmäßige fest terminierte Elterngespräche des Bezugsbetreuers /der Bezugsbetreuerin und ggf. Koordination
  • Nachbesprechung der Besuchswochenenden
  • die Abstimmung über ein einheitliches erzieherisches Vorgehen
  • wenn Eltern dies leisten können: Wahrnehmung wichtiger Termine des Kindes in Begleitung einer Betreuungskraft
  • Krisengespräche mit den Eltern und jungen Menschen nach Konflikten
  • Besprechung des Entwicklungsberichtes
  • Einbeziehung der Eltern bei der Vorbereitung auf eine mögliche Anschlusshilfe oder Planung einer Rückkehr
  • Einladung zu Festen, welche in der Wohngruppe gefeiert werden, sofern dies hinsichtlich der Entfernung möglich ist

Praktische Umsetzung von Beteiligung, Regeln und Pflichten
Partizipation beginnt damit, dass die Entscheidung über den Einzug in die Wohngruppe durch den jungen Menschen (mit-)getroffen wird. Sie setzt sich fort in der Teilnahme von den jungen Menschen an den Kommunikationsstrukturen der Einrichtung sowie der Beteiligung der jungen Menschen an allen ihre Person und die Gruppe betreffenden Entscheidungen.
Exemplarisch für die Beteiligung stehen folgende Beispiele:

  • Mit- und Selbstbestimmungsrechte wurden mit den jungen Menschen gemeinsam erfasst und werden immer wieder auf Aktualität überprüft und bei Bedarf angepasst.
  • 14tägig finden Bezugsbetreuergespräche statt.
  • Auf Gruppenebene findet einmal wöchentlich ein Plenum mit den Schwerpunkten Zusammenleben und Organisation statt.
  • Die jungen Menschen werden in die Entwicklungsplanung einbezogen.
  • Die jungen Menschen erstellen den Speiseplan.
  • Die jungen Menschen sind für die Einkaufsliste und den Einkauf verantwortlich
  • Die jungen Menschen haben das Recht, ihre persönliche Akte sowie alle über sie verfassten Berichte einzusehen.
  • Die Aufgaben in der Gruppe werden gemeinsam verteilt.
  • Die jungen Menschen können frei über ihr Taschen- und Bekleidungsgeld verfügen.
  • Jeder junge Mensch hat einen eigenen Zimmerschlüssel.
  • Partizipation heißt auch, wie im Trägerkonzept beschrieben, dass die jungen Menschen ihr Zimmer nach ihren Wünschen mitgestalten können.
  • Die jungen Menschen sollen die Möglichkeit bekommen, sich auszuprobieren und weiterzuentwickeln.
  • Die Zimmer werden nur im Beisein der jungen Menschen betreten (Ausnahme Notsituationen, Handwerksleistungen).
  • Regeln und Pflichten werden in der Hausordnung der Wohngruppe festgeschrieben. Sie betreffen den Umgang untereinander, Verhaltensweisen, zeitliche Abläufe usw. und sind ständigen Veränderungen unterworfen.
  • Zweimal jährlich findet die Vollversammlung statt. Diese Vollversammlung soll als Möglichkeit der Selbstvertretung junge Menschen ermutigen und ermuntern sich an der Gestaltung der eigenen Lebenswelt zu beteiligen.

Kooperation

1. Jugendamt
Insbesondere die Koordination, der Bezugsbetreuende und der verantwortliche Mitarbeiter des Jugendamtes arbeiten auf allen Ebenen zusammen.
Dazu gehören:

  • situationsbezogene Abstimmungen zum Prozess
  • die Zusammenarbeit bei Familienkontakten bzw. mit Bezugspersonen
  • die regelmäßige Kooperation im Rahmen des Hilfeplanverfahrens
  • die Entwicklung eines sinnvollen Hilfekonzeptes und
  • die regelmäßige Erstellung von Entwicklungsberichten durch die Bezugsbetreuung

2. Schule
Einen kontinuierlichen Kontakt gibt es zwischen der Einrichtung (Bezugsbetreuer:in) und der Schule. Dazu zählen mögliche vereinbarte Telefonkontakte, wie auch die Teilnahme an Elternabenden und Gesprächen vor Ort.

3. Gesundheitsdienste
Jeder junge Mensch ist regelhaft bei einem Kinder- oder Hausarzt angebunden, wie auch bei einem Zahnarzt und bei Bedarf bei weiteren Fachärzten.
Bei therapeutischen Bedarfen wird dies in Kooperation mit den jungen Menschen ebenfalls installiert.

Verselbständigung und Ablösung
Ablösung kann bedeuten, dass die jungen Menschen in ihre Herkunftsfamilie zurückgeführt werden. In diesem Fall ist dies im Hilfeplan gemeinsam beschrieben und festgehalten. Eine Rückführung wird mit allen Beteiligten gemeinsam vorbereitet.
In Elterngesprächen wird, in Teilen mit dem jungen Menschen, besprochen:

  • Wie soll ein Zusammenleben gestaltet sein?
  • Was kann so bleiben wie es ist /- muss sich dafür ändern?
  • Klärung der Motivation und Interessen der unterschiedlich Beteiligten.
  • Vereinbarung von Erprobungszeiten (verlängertes Wochenende, Ferien, Werktage, eine Woche usw.).
  • Begleitende Reflektion des Probewohnens in der Herkunftsfamilie und Beobachtung der Veränderungen (Stärkung elterlicher Kompetenz und Selbstwirksamkeitserleben sowie Eigenverantwortung) und schrittweise Ablösung aus der Wohngruppe.
  • Verabschiedung aus der Wochengruppe und endgültige Rückübertragung der Verantwortlichkeiten an die Sorgeberechtigten.

Wenn keine Rückführung geplant ist, gehen wir davon aus, dass die jungen Menschen nach dem Ende der Betreuung in der Wohngruppe eine Wohnung beziehen möchten oder in eine Anschlussmaßnahme wechseln. Auch diese Möglichkeiten werden im Vorfeld mit allen am Hilfeprozess Beteiligten besprochen und vorbereitet.
Der Schwerpunkt der Betreuungsarbeit im Bereich der Verselbständigung liegt etwa ½ Jahr vor Auszug auf Punkten wie: eigenverantwortliche Geldeinteilung, selbständiger Einkauf, Eigenversorgung, selbständiges Aufstehen, selbständiges Einhalten von Terminen. Die jungen Menschen werden dabei individuell gefördert und unterstützt.

3. Realisierung
Die Unterbringung der jungen Menschen erfolgt in dieser Wohngruppe nach den §34, §35a sowie §41 SGB VIII. Auch sind Aufnahmen nach dem SGB IX in Einzelfällen und nach individueller Prüfung möglich.
Insbesondere bei Belegung gem. § 35a wird das Angebot durch eine Erhöhung des Personaleinsatzes zur Intensivbetreuung aufgestockt. (Verweis auf Trägerkonzept)
Es werden männlich und weiblich gelesene junge Menschen aufgenommen. Eine Aufnahme ist nach dem Grundschulalter möglich. Über eine Aufnahme wird nach der individuellen Bedarfslage entschieden. Wie im Trägerkonzept beschrieben, werden Ausschlusskriterien nicht gesondert formuliert. Jede Anfrage unterliegt der Einzelfallprüfung. Beispielsweise aus gruppendynamischen Gründen oder aus Gründen der internen Sicherheit können Aufnahmen abgelehnt werden.
Die Räumlichkeiten der Wohngruppe befinden sich auf dem Burghof in der Kleinstadt Putlitz. Der Burghof ist ein Ensemble aus verschiedenen Gebäuden unter anderem dem Herrenhaus, in dem sich ein innewohnendes Projekt befindet und einem großen ausgebauten ehemaligen Stallgebäude, in dem sich die Räume der Wohngruppe befinden.
Putlitz ist die älteste Stadt der Prignitz und zwischen Berlin und Hamburg, nahe der A24 gelegen. Der Ort selbst verfügt über diverse Einkaufsmöglichkeiten wie Supermärkte, Bäcker und Fleischer. Es gibt einen Allgemeinmediziner, einer Ergotherapie Praxis und eine logopädische Praxis. Es gibt einen kleinen Eisladen und ein Freibad im Ort. Es gibt eine aktive Kirchengemeinde, eine freiwillige Feuerwehr, einen Fußballverein und weitere Vereine.
Im ca. 15 km entfernten Pritzwalk befinden sich weiterführende Schulen, Fachärzte und ein Krankenhaus mit Rettungsstelle. Dorthin fährt mehrmals am Tag ein Linienbus. In Pritzwalk gibt es außerdem weitere Möglichkeiten der Freizeitgestaltung z.B. einen Streichelzoo, Sportvereine und kreative Angebot, wie eine Musikschule.
Auf einer Fläche von ca. 300 qm findet sich neben einem großzügigen Eingangsbereich eine große Wohnküche, die zum gemeinsamen Kochen, Essen und Verweilen genutzt wird.
An diesen Gemeinschaftsbereich schließt sich ein langer Flur an von dem 11 Zimmer abgehen. Eines der Zimmer ist das Büro und Betreuendenzimmer. Ein weiteres Zimmer dient als Lagerraum. In einem Zimmer befindet sich ein Gesprächsraum, der sowohl für Hilfeplangespräche als auch für störungsfreie, pädagogische Gespräche mit den jungen Menschen genutzt wird. Dieser Raum ist mit einem Tisch und Stühlen ausgestattet, außerdem gibt es eine Couchecke, die Gespräche in einer entspannten Atmosphäre ermöglicht. Dieser Gesprächsraum ist ein „Safespace“ für geschützte 1:1- oder auch Gruppengespräche.
Um auch den digitalen Raum der jungen Menschen sicher zu gestalten und damit einen digitalen Schutzraum zu generieren, wird den jungen Menschen unter anderem ein WLAN-Zugang zur Verfügung gestellt, der einschlägigen Kinder- und Jugendschutzanforderungen entspricht und zeitlich begrenzt ist.
Zusätzlich dazu wird permanent Aufklärung zu potenziellen Gefahren von „Sozialen Medien“ und Internetnutzung geleistet. Dazu wird Netzwerkarbeit mit dem lokalen Medienkompetenzzentrum umgesetzt.
Die übrigen 8 Zimmer sind die Zimmer der jungen Menschen. Jeder der Zimmer ist ein Einzelzimmer und wird mit einer Einzelbelegung geführt. Eine Doppelbelegung ist in allen Zimmern möglich. Diese wird jedoch nur auf klaren Wunsch der jungen Menschen umgesetzt, um bspw. auf Ängste und Unsicherheit zu reagieren.
Personell ist die Wohngruppe mit mindestens 5 pädagogischen Fachkräften (4,6 VZ- Stellen) und einer Hauswirtschaftskraft (30h/ Woche) ausgestattet2. Das Personal nimmt mindestens monatlich an Teamsupervision teil. Bei Bedarf kann die Frequenz erhöht werden.
Es finden wöchentlich Teamsitzungen im Beisein der Koordination statt, über diese wird Protokoll geführt, so dass Ergebnisse dokumentiert und festgehalten werden. Die pädagogischen Fachkräfte nehmen jedes Jahr verpflichtend mindestes an den trägerinternen Fortbildungen teil. Dazu gehören Inhalte wie Medienkompetenz, Sexualpädagogik, pädagogisches Handeln uvm.
Um an 7 Tagen in der Woche rund um die Uhr Handlungssicherheit zu bieten, gibt es auch am Wochenende ein Rufbereitschaft, die den diensthabenden Fachkräften zur Seite steht.
Die Mitarbeitenden werden durch die Koordination direkt gesteuert. Die Koordination ist verantwortlich für Teamführung und steuert die Hilfen und Hilfeverläufe.
Das Gesamtprojekt wird durch die Projektleitung gesteuert. Dieser sind sämtliche Ereignisse zu melden die von einem Maßnahmenverlauf abweichen. Außerdem sind der Projektleitung alle Ereignisse zu melden die ein meldepflichtiges Ereignis im Sinne des §47 SGB VIII darstellen.
Die Projektleitung wird dann unverzüglich dieses Ereignis dem MBJS melden. Die Projektleitung ist verantwortlich für Personalentscheidungen und Mitarbeitendengespräche. Die Projektleitung steht in ständigem Austausch mit der Geschäftsführung.
Zu jedem jungen Menschen wird eine pädagogische Akte angelegt, welche sich verschlossen und für Unbefugte unzugänglich im Büro der Einrichtung befindet.
Die Berichte werden in der Regel durch die Bezugsbetreuung angefertigt. Zusätzlich gibt es eine Tagesdokumentation nach einer vorgegebenen Struktur. Anlassbezogen erfolgt zusätzlich Krisen- und Situationsdokumentation. Diese Dokumentationen werden täglich und zusätzlich anlassbezogen durch die diensthabende Fachkraft angefertigt. Die Dokumentation von Meldungen obliegt der Koordination.
Die Dienstplanung erfolgt durch die Koordination in Absprache mit den pädagogischen Fachkräften. Die Arbeitszeitdokumentation und Personalmeldungen erfolgen in enger Zusammenarbeit mit der Verwaltung.
Im Zusammenleben mit jungen Menschen kommt es immer wieder zu Krisen und auch zu delinquentem Verhalten dieser jungen Menschen. Die Einrichtung zeichnet sich dadurch aus, das Krisen angemessen begegnet wird. Jeder junge Mensch bekommt die Unterstützung, die es braucht, um die Krise bewältigen zu können. Dazu kann es notwendig sein den sicheren Gesprächsraum zu nutzen oder auch das große Außengelände des Burghofs einzubeziehen. Gemeinsam wird mit dem jungen Menschen erarbeitet welche Kompensations- und Bewältigungsstrategien individuell wirksam sind.
Kommt es zu körperlichen Angriffen gegen andere Mitbewohnende oder pädagogische Fachkräfte in der Einrichtung wird die Polizei hinzugezogen. Körperliche Angriffe werden zur Anzeige gebracht.
Die Einrichtung soll ein sicherer Ort für 8 junge Menschen sein. Aus diesem Grund führen mehrfache körperliche Angriffe zu Ausschluss aus der Einrichtung.
Der Umgang mit Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung ist ausführlich im „Konzept zum Schutz von jungen Menschen und Mitarbeitenden“ beschrieben.
Die Umsetzung von Partizipation findet sich im Trägerkonzept. Darin findet sich auch die Beschreibung des zentralen Anfragemanagements.

3.1 Partizipation
Wir bieten mit unserer Wohngruppe den jungen Menschen einen Lebensort, in dem sie sich frei und sicher entwickeln können. Partizipation ist ein weitreichender und fortlaufender Prozess, der sich durch alle Bereiche zieht.
Umfassend ist dies in unserem Schutzkonzept beschrieben.
Partizipation ist ein elementarer Bestandteil unseres pädagogischen Selbstverständnisses. Es ist uns bewusst, dass diese nicht bei allen jungen Menschen im herkömmlichen Stil stattfinden kann (bspw. auf Grund der verschiedenen Herkunftsländer und -regionen und damit verschiedener Herkunftssprachen).
Grundsätzlich richten wir uns mit Partizipationsangeboten an alle jungen Menschen und schaffen auch für nicht Deutsch sprechende junge Menschen passende Angebote, um mitbestimmen zu können.
So erhält jeder junge Mensch, der neu in die Einrichtung einzieht, eine Notfallpostkarte und einen Klient:innen-Ordner in der jeweiligen Herkunftssprache. Diese beiden Bestandteile werden, sobald die Herkunftssprache bekannt ist, übersetzt und wie allen anderen jungen Menschen auch zeitnah nach Einzug zur Verfügung gestellt.
Den Klient:innen-Ordner und die Notfallpostkarte erhält jeder junge Mensch durch die zuständige Koordination. In einem Gespräch, welches ggf. durch eine:n Dolmetscher:in begleitet wird, wird jeder junge Mensch darüber informiert welchen Zweck beide Elemente haben und welche Rechte der junge Mensch hat.

Wie bereits im Punkt: Praktische Umsetzung von Beteiligung, Regeln und Pflichten festgehalten, bildet die 2x jährlich stattfindende Vollversammlung ein zentrales Instrument zur Umsetzung der Partizipation aller jungen Menschen. Diese Vollversammlung soll als Möglichkeit der Selbstvertretung junge Menschen ermutigen und ermuntern sich an der Gestaltung der eigenen Lebenswelt zu beteiligen.

In unserer Wohngruppe findet zusätzlich jährlich ein Treffen mit der Abteilungsleitung Kinderschutz und Partizipation statt. Analog zu der digitalen Vollversammlung für die bei uns untergebrachten jungen Menschen, wird jährlich eine Versammlung in kleiner Runde, ggf. begleitet durch Dolmetscher:innen, die Möglichkeit geben in einem unabhängigen und neutralen Rahmen Wünsche zu äußern und demokratische Prozesse zu üben, in dem über geäußerter Wünsche (im Rahmen des Jugendschutzes) abgestimmt werden kann. Die Inhalte dieser Treffen bestimmen die jungen Menschen selbst und werden dabei lediglich in der Umsetzung unterstützt.
Um Separation und Ausschluss langfristig zu vermeiden, findet das Format in diesem Rahmen so lange statt bis es den jungen Menschen (z.B. sprachlich, kognitiv) möglich ist an der allgemeinen Vollversammlung teilzunehmen.
Das kann zu unterschiedlichen Zeitpunkten geschehen. Bei der Entscheidung wird der Wunsch des jungen Menschen den Ausschlag geben.
Die Forderung im SGB VIII nach der Umsetzung eines externen Beschwerdemanagements wird über eine Cross-Lösung im Rahmen der Trägergruppe umgesetzt. Als externe Ansprechpartnerin fungiert die Abteilungsleiterin Kinderschutz der QuoVadis Jugendhilfeprojekt GmbH.

Stand: April 2026

1 Z.B.: Polizeibehörden, Gesundheitsamt, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Ausländerbehörden, örtliche Sportvereine, etc.

2 Im Einzelfall notwendige zusätzliche Personalkapazitäten können bei Bedarf über Einzelkostenvereinbarungen mit den
Belegern vorgehalten werden (zusätzlich Meldung an die Aufsichtsbehörde)