Betreuungsstellen - Inlandsmaßnahmen

Pflegestelle Oelsnitz

Zielgruppe
In der Pflegestelle kann ein Kleinkind zwischen 0 bis zwei Jahre aufgenommen werden. Da die Betreuerin selbst mit Pflegekindern aufgewachsen ist, die unter anderem Trisomie 21 und FASD diagnostiziert bekamen, ist die Stelle prädestiniert für Aufnahmen mit diesen oder ähnlichen Symptomatiken. Das Kleinstkind bekommt zur liebevollen Fürsorge den sicheren Raum und Rahmen zum Aufwachsen, den es aufgrund seines Alters benötigt. In diesem Raum darf es sich im eigenen Tempo entwickeln und ein zu Hause finden.
Das Kennenlernen von potenziell zukünftigen Klient:innen liegt der Betreuerin am Herzen.
Ein wichtiges Ausschlusskriterium sind Kinder mit einer bereits bekannten Tierhaarallergie.
Die Betreuung des Kindes basiert auf der Rechtsgrundlage der §§ 1 und 27 i. V. mit dem §33 SGB VIII.

Qualifikation und Familienstruktur der Betreuungsstelle
Als staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin ist die Betreuerin (Geburtsjahr 1998) vom Fach. Sie ist durch ihre Familie erfahren in der Betreuung von Kindern mit körperlichen und geistigen Behinderungen. Ihre Eltern haben selbst Pflegekinder bei sich aufgenommen. Durch das Aufwachsen in dieser besonderen Familienform hat die Betreuerin bereits seit ihrer Kindheit Kompetenzen aufbauen können und ein klares Bild von der Aufgabe, die eine Betreuung im eigenen Haus mit sich bringt. Die Pflegestelle ist somit in zweiter Generation in Vollzeit tätig.
Die Betreuende zeichnet sich durch ihre sehr empathische, fröhliche und zuverlässige Art aus. Des Weiteren qualifiziert sie sich mit wertvollen Stärken. Die liebevolle Heilerziehungspflegehelferin ist beständig, fürsorglich, familiär und konsequent. Dazu sieht sie immer den Menschen als Ganzes und nicht als Mensch mit Defiziten. Stärken werden erkannt und gefördert.
Dadurch, dass die Wohnung Anschluss an das Familienhaus hat, kann das zu betreuende Kind von Erfahrungen im Großfamilienleben profitieren und lernen.

Alleinstellungsmerkmale
Dieses Betreuungssystem bietet dem Kind einen sicheren Raum, in dem es lernt, möglichst selbstbestimmt, selbstbewusst und selbstständig zu agieren.
Es wird als Individuum mit einer eigenen Persönlichkeit und Vorgeschichte angesehen. Aus dieser lässt sich schließen, dass die Förderung der Selbstständigkeit eine hohe Bedeutung bekommt. Durch den Anschluss der Stelle an das Mehrgenerationenhaus wird dem Kind die Chance gegeben, auf der einen Seite als Einzelkind mit voller Aufmerksamkeit aufzuwachsen und auf der anderen Seite vom Großfamilienleben zu profitieren zu können.

Ziele

  • Entwicklungsdefizite in einem sicheren Raum und mithilfe von Interdisziplinären Zusammenarbeit aufarbeiten
  • Aufbau und Steigerung von Selbstwertgefühl und Selbstständigkeit
  • Kompensation bisheriger Entwicklungsdefizite
  • Aufzeigen und Erlernen eines Regel- und Grenzverständnisses
  • Erlernen und festigen lebenspraktischer Kompetenzen
  • Aufbau und Festigung von motorischen Fähig- und Fertigkeiten
  • Kennenlernen und leben in einer funktionierenden und sicheren Familienstruktur
  • Sicherheit in eigene Stärken und Fähigkeiten aufbauen
  • Aufbau der Identität des Kindes mit gesundem Selbstbewusstsein
  • Entwicklung von Sozialkompetenz und Eigenverantwortlichkeit
  • Erleben einer positiven und wertschätzenden Kindheit

Methoden
Die Betreuerin sieht die Bindung zu dem Kind als Voraussetzung für positive Lernerfahrung. Aus diesem Grund wird hier von Anfang an angestrebt, eine positive Beziehungsgestaltung mit Herz und Liebe zu erzielen. Innerhalb des Lernfeldes werden selbstverständlich das Tempo und die Bedürfnisse des Kindes vordergründig geachtet.
Wie auch bereits oben beschrieben wird hier nahe der Montessori Pädagogik gearbeitet: Stärken stärken und Schwächen schwächen! Denn dadurch lernt das Kind Eigenständigkeit und entwickelt ein gutes Maß an Selbstbewusstsein und Problemlösungsstrategien. Dazukommend weiß das Kind, dass es bei Problemen oder Schwierigkeiten jederzeit zur Bezugsperson kommen kann und dort die Hilfestellung bekommt, die es benötigt.

Infrastruktur, räumliche Gegebenheiten, Freizeitmöglichkeiten
Die Wohnung im Obergeschoss des Mehrgenerationshauses dient als Ruhe- und Sicherheitsbereich für das zu betreuende Kind. Der Lebensmittelpunkt findet im Wohnbereich der Großfamilie statt, welches einen großzügigen und kindgerechten Außenbereich besitzt. Hierbei stehen dem Kind zwei reizarm eingerichtete Spielzimmer zur Verfügung, welche mit den Kindern und Pflegekindern der Familie von der Betreuerin genutzt werden können. Somit haben alle die Möglichkeit miteinander zu spielen und voneinander zu lernen. Das Grundstück hat eine Rasenfläche, die unter anderem durch verschiedene Spielelemente wie ein großer Sandkasten, ein Trampolin, ein Schaukelgerüst, verschiedene Tretfahrzeuge, sowie ein eingezäunter Pool zum Spielen und Toben einlädt. Zudem kann durch die Versorgung der Tiere, wie den handzahmen Hühnern und Wachteln, aber auch den Katzen, Meerschweinchen und der Hunde bereits früh Eigenständigkeit, Verantwortung und Zuverlässigkeit erlernt werden. Dabei wird darauf geachtet, dass die Aufgaben differenziert und auf den Entwicklungsstand angemessen durchgeführt werden.
Freizeitgestaltungen können im Rahmen der Inklusion in verschiedenen Sportvereinen, Musikschulen und kreativen Ausdrucksmöglichkeiten im Vogtlandkreis angenommen werden. Durch die Integration in das bestehende Beziehungsnetz kann das Kind verschiedene Erfahrungen machen, erleben und sammeln.
Der Ort der Pflegestelle ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln, wie auch mit dem PKW zu vielen Versorgungszentren gut zu erreichen. Es sind in der 15 km entfernten Stadt Plauen eine Kinderklinik und mehrere Kindertherapiezentren. Auch besteht seitens der Betreuerin eine gute Anbindung zum SPZ in Hof. Zudem gibt es im Umkreis von 30 km mehrere Bildungseinrichtungen mit verschieden Förderschwerpunkten. Das beginnt bereits in der Kindergrippe. Viele Einrichtungen können je nach Standort zu Fuß bzw. mit dem professionellen Schüler- oder Personentransport erreicht werden.

Grundsätzliches
Bestandteil der pädagogischen Arbeit der Betreuungsstelle ist auch der Einbezug von Partizipation und Beschwerdemöglichkeiten und die Berücksichtigung der Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung.

Partizipation

  • Information der Betreuten über ihre Beteiligungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten und Unterstützung bei der aktiven Ausübung
  • Aushändigung einer Broschüre in leichter Sprache zu Partizipation und Kinderrechte an jeden Betreuten
  • Im Sinne der Partizipation/Beteiligung werden die jungen Menschen bzw. deren gesetzliche Vertreter bei Beginn der Betreuung nach ihren Zielvorstellun-gen und Wünschen befragt. Diese fließen in die Hilfeplanbesprechung mit ein. Das Ergebnisprotokoll/Hilfeplanfortschreibung werden mit den vereinbarten Zielen allen Beteiligten vom zuständigen Jugendamt möglichst zeitnah zur Verfügung gestellt.
  • Die Betreuer besprechen aktuelle Maßnahmen im Betreuungsalltag mit den Kindern und Jugendlichen unter Einbezug deren Vorstellung, so dass diese sie möglichst verstehen können. Die Prozessverantwortung bleibt dabei bei den Betreuern.
  • Mindestens monatliche Erziehungsberatung in der Betreuungsstelle (mit Koordinator) inklusive Dokumentation
  • Entwicklungsberichte werden je nach Entwicklungsstand mit den jungen Menschen besprochen und zur Kenntnis vorgelegt.

Beschwerdemanagement
Einrichtungsinternes Beschwerdemanagementkonzept, dass partizipativ mit den Kindern / Jugendlichen und Mitarbeitern auf die einzelne Betreuungsstelle angepasst wird.
Die jungen Menschen und Eltern werden aufgeklärt und ihnen wird ermöglicht ihre Beschwerden auf folgenden Wegen zu äußern:

  • Intern: Einzelgespräch, Fachberatungsgespräch, Familiengespräch mit den Fachkräften
  • Extern: Ansprache des zuständigen Jugendamtsmitarbeiters, Vormund, Polizei oder externe Beratungsstellen
  • Aushändigung aller notwendigen Informationen (Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Visitenkarte) etc. des zuständigen Koordinators
  • Alltagsbeschwerden werden zwischen Koordinator, Betreuungsstelle und Jugendlichen umgehend geklärt
  • Die Betreuungsstelle ist verpflichtet, dem Jugendlichen zu diesem Zweck ungehindert und unbeeinflusst Telefon und Internet zur Verfügung zu stellen.
  • Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich im individuellen Gespräch mit dem Koordinator bei dessen regulären Besuchen zu beschweren (4-Augen-Gespräch).
  • Der Koordinator dokumentiert die Beschwerde und bittet den Betreuer möglichst umgehend um eine Stellungnahme oder Besprechung. Das Ergebnis wird dem Jugendlichen anschießend telefonisch/persönlich mitgeteilt.
  • Schriftliche Beschwerden werden umgehend der Leitung mitgeteilt
  • Das Ergebnis wird der betreuenden Stelle und nach Rücksprache mit dem Jugendamt, den Eltern, dem Vormund und dem Träger umgehend zugesandt.

Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung
Die Betreuungsstellen arbeiten alle gemäß dem trägerweiten Konzept „Kindesschutz“, indem folgendes aufgeführt ist:

  • Die besondere Gefährdungslage der Kinder und Jugendlichen in stationärer Betreuung
  • Definitionen von Gefährdung
  • Gesetzliche Voraussetzungen und Rahmenbedingungen
  • Allgemeiner Schutzauftrag § 8a SGB VIII
  • Interne Methoden der Gefährdungseinschätzung
  • Handlungsablauf Meldung Kindeswohlgefährdung
  • Aufgaben der trägerinternen Kinderschutzfachkraft
  • Trägerhaltung
  • Evaluation und Qualitätssicherung

In Bezug auf präventive Maßnahmen leistet die Betreuungsstelle:

  • Umsetzung des Transparenzauftrags durch bewusste und gute Kommunikation
  • Sensibilisierung der Betreuten: „Nein sagen“, „Mein Körper gehört mir“, Aufklärung und Vermittlung der Kinderrechte
  • Stetige Reflexionsbereitschaft
  • Regelmäßige Supervision und transparente Auseinandersetzung mit möglichen Gefährdungen
  • Zusammenarbeit mit Fachkräften und Beratungsstellen, um eine transparente Auseinandersetzung mit möglichen Gefährdungen sicherzustellen, ggf. dann therapeutische Anbindung

Weiteres

  • der alters- und entwicklungsgemäße Einbezug von Kindern und Jugendlichen am Hilfeprozess
  • die Kooperation mit Sorgeberechtigten, Herkunftsfamilie und weiteren wichtigen Bezugspersonen, sowie mit dem zuständigen Jugendamt
  • ein kontinuierliches und transparentes Beschwerdemanagement und
  • die Umsetzung der Richtlinien zur Sicherstellung des Kindeswohls

sind handlungsleitend für die Arbeit mit den uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen und werden entsprechend der Leistungsbeschreibung von QuoVadis in der Pflegestelle umgesetzt. Die neuen Anforderungen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes sind bereits in unserem Schutzkonzept festgehalten, welches auf Wunsch ausgehändigt wird.

Stand Februar 2024