Betreuungsstellen - Inlandsmaßnahmen

Betreuungsstelle Müncheberg

Zielgruppe
Das pädagogische Angebot richtet sich an drei Kinder, im Aufnahmealter von 0 bis 10 Jahren, die auf Grund ihrer Biografie auf eine längerfristige Unterbringung in einer individualpädagogischen Einrichtung angewiesen sind.
Ausschlusskriterien sind chronischer Alkohol- und Drogenkonsum und die Neigung zu extremer Gewalt gegen sich selbst, Mitmenschen und Tiere.

Rechtliche Grundlage
§34 SGB VIII
§35a SGB VIII
mit Option §41 SGB VIII

Qualifikation Betreuungsstelle
In der Betreuungsstelle lebt die staatlich anerkannte Erzieherin (geb.1968), eine staatlich anerkannte Erzieherin (geb.1997) als hinzukommende Fachkraft, sowie bei Belegung nach §35a SGB VIII, eine weitere staatlich anerkannte Erzieherin ebenfalls als hinzukommende Fachkraft.

Alleinstellungsmerkmale
Das Unterstützen der Kinder geschieht auf der Basis des Bezugspersonensystems als kontinuierlicher und offen gestalteter Prozess.
Durch geschultes Personal erfolgt eine abgesicherte, professionelle, individuelle, flexible und an den jeweiligen Bedarf angepasste Betreuungsarbeit.
Dieser Standard wird durch Supervision und Fortbildung gesichert.
Die Dokumentation erfolgt kontinuierlich und individuell in Form eines halbjährlichen Hilfeplans und personengebundener monatlichen Dokumentation.

Ziele
Das Angebot knüpft an die individuelle und aktuelle Situation des Kindes an. Ziel ist es, dem Kind vielfältige Lern- und Handlungsfelder zu eröffnen, ihm Erfahrungen des Gelingens zu ermöglichen und ihn zu befähigen mit Misserfolgen angemessen umzugehen, um diese als Entwicklungschance für sich nutzen zu können.

Dies bedeutet:

  • Raum, Schutz und Nähe
  • eine konstante Tagesstruktur
  • Übersichtlichkeit in sozialen Regeln
  • Verbindlichkeit gegenüber Absprachen
  • Eindeutigkeit im Verhalten
  • hohe Kommunikationsdichte
  • Stabilität und Kontinuität in der Beziehungsarbeit
  • Kooperation und Offenheit in unseren Interaktionsformen
  • Hilfe zur Krisenbewältigung

Das Betreuungsangebot ist eine zeitlich befristete Erziehungs- und Lebensalternative ohne Konkurrenz zur Herkunftsfamilie. Ziel der Arbeit ist die Rückführung des Klienten in die Herkunftsfamilie und/oder das Erlernen einer selbstständigen Lebensführung.
Das Angebot richtet sich an Kinder, die aufgrund ihrer momentanen Lebensumstände auf außerfamiliäre Hilfe angewiesen sind.

Methoden
Ziel ist es, die Kinder an gesellschaftliche Regeln und Normen heranzuführen und diese einzuüben. Dies geschieht in der täglichen pädagogischen Begleitung und dem Erkennen und Erörtern von Problemen.
Dabei sind die Beziehungsarbeit und eine aktive Freizeitgestaltung wichtig. Die ländlichen Strukturen bieten hierfür den entsprechenden Rahmen.
Die unmittelbare Anbindung an die Betreuenden und deren Familie, sowie die gemeinsame Arbeit und Freizeitgestaltung ermöglicht dem Kind den Aufbau eines neuen Selbstwertgefühls mit der Erkenntnis auch gebraucht zu werden. Das Kind lernt den Ansprüchen der Gesellschaft gerecht werden zu können. Es gibt dem Kind einen klaren und überschaubaren Rahmen vor und ermöglicht somit ein Höchstmaß an Verbindlichkeiten und sozialer Kontrolle.
Die betreuten Kinder werden auf verschiedenen Gebieten (Kita bzw. Schule) pädagogisch begleitet motiviert und beschäftigt.
Das gemeinsame Tun steht im Vordergrund. Durch Anleitung werden dabei Wirkzusammenhänge einzelner Tätigkeiten für das Kind erlebbar und nachvollziehbar.

Infrastruktur, räumliche Gegebenheiten sowie Freizeitmöglichkeiten
Der Projektort in Müncheberg ist eine östlich von Berlin im Landkreis Märkisch Oderland (Land Brandenburg) gelegene amtsfreie Stadt. Der Ort liegt auf halbem Weg zwischen Berlin und der Oder bzw. der deutsch-polnischen Grenze am Rande der Märkischen Schweiz. Die Nähe zur Märkischen Schweiz und den Orten Waldsieversdorf und Buckow macht die Stadt zugleich mit mehreren Badeseen zu einem beliebten Ausflugsziel für Urlauber und Tagesausflügler. Nordwestlich schließt das als Naturschutzgebiet ausgewiesene Stobbertal das Stadtgebiet ab. Müncheberg hat ca.6700 Einwohner und eine gute Infrastruktur. Es gibt mehrere Kindergärten, eine Grundschule mit Hort, eine Oberschule, Volkshochschule, Oberstufenzentrum, Arztpraxen, Physiotherapie, mehrere kleine Handwerksbetriebe, verschiedene Einkaufsmöglichkeiten, einen Jugendclub usw. Das Ortsbild von Müncheberg wird hauptsächlich durch seinen historischen Stadtkern geprägt.
Das bewohnte Haus liegt in einem sehr ruhigen, ländlichen Umfeld. Es gibt einen großen Garten, mit Spielgeräten und einem eingezäunten Teich und auch außerhalb des Grundstücks viel zu erforschen. Mit dem Fahrrad erreicht man das Zentrum von dem Projektstandort aus in ca. 5 min. Es gibt zwei Zimmer im Erdgeschoss, die für die unterzubringenden Kinder zur Verfügung stehen, hinzu kommt ein großzügiger Gemeinschaftsraum „Legozimmer“ in dem auch mal etwas Gebautes stehen bleiben darf, ein Dachboden zum Verkleiden und Spielen und ein gemeinsam genutztes Wohnzimmer im Obergeschoss. Auf dem Grundstück leben verschiedene Tiere.

 


Betreuungsangebote:

Alltagsorientierung

  • gemeinsames Spielen und Lernen
  • gemeinsame Freizeitgestaltung (z.B. Spielplatz, Fahrradtouren, Wandern usw.)
  • Freizeitangebote sowie Integration in das Angebot der örtlichen Vereine: Tanzgruppe, Fußball, Handball, Volleyball, Tischtennis, Feuerwehr, Jugendclub u.a.

Es können weitere Betätigungsfelder je nach Fähigkeiten, Fertigkeiten und Interessen des Kindes erschlossen werden.
Der Alltag wird familienorientiert gestaltet.
Im Projektort gibt es verschiedene Kindertageseinrichtungen, eine Grund- und eine Oberschule, das Gymnasium und die Hilfsschule können im 15 km entfernten Seelow besucht werden.
Die Realisierung einer verbindlichen Tagesstruktur über gemeinsame Arbeit und das damit verbundene Erlernen von Anstrengungsbereitschaft, Streitkultur, Regelakzeptanz und Durchhaltevermögen ist ein wichtiger Bestandteil der pädagogischen Arbeit. Diese Alltagserfahrungen dienen auch der Vorbereitung auf Schule und/oder Ausbildung.

Grundsätzliches
Bestandteil der pädagogischen Arbeit der Betreuungsstelle ist auch der Einbezug von Partizipation und Beschwerdemöglichkeiten und die Berücksichtigung der Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung:

Partizipation

  • Information der Betreuten über ihre Beteiligungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten und Unterstützung bei der aktiven Ausübung
  • Aushändigung einer Broschüre in leichter Sprache zu Partizipation und Kinder- rechte an jeden Betreuten
  • Im Sinne der Partizipation/Beteiligung werden die jungen Menschen bzw. deren gesetzliche Vertreter bei Beginn der Betreuung nach ihren Zielvorstellungen und Wünschen befragt. Diese fließen in die Hilfeplanbesprechung
    mit ein. Das Ergebnisprotokoll/Hilfeplanfortschreibung werden mit den vereinbarten Zielen allen Beteiligten vom zuständigen Jugendamt möglichst zeitnah zur Verfügung gestellt.
  • Die Betreuer besprechen aktuelle Maßnahmen im Betreuungsalltag mit den Kindern und Jugendlichen unter Einbezug deren Vorstellung, so dass diese sie möglichst verstehen können. Die Prozessverantwortung bleibt dabei
    bei den Betreuern.
  • Mindestens monatliche Erziehungsberatung in der Betreuungsstelle (mit Koordinator) inklusive Dokumentation
  • Entwicklungsberichte werden je nach Entwicklungsstand mit den jungen Menschen besprochen und zur Kenntnis vorgelegt.

Beschwerdemanagement
Einrichtungsinternes Beschwerdemanagementkonzept, dass partizipativ mit den Kindern / Jugendlichen und Mitarbeitern auf die einzelne Betreuungsstelle angepasst wird.
Die jungen Menschen und Eltern werden aufgeklärt und ihnen wird ermöglicht ihre Beschwerden auf folgenden Wegen zu äußern:

  • Intern: Einzelgespräch, Fachberatungsgespräch, Familiengespräch mit den Fachkräften
  • Extern: Ansprache des zuständigen Jugendamtsmitarbeiters, Vormund, Polizei oder externe Beratungsstellen
  • Aushändigung aller notwendigen Informationen (Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Visitenkarte) etc. des zuständigen Koordinators
  • Alltagsbeschwerden werden zwischen Koordinator, Betreuungsstelle und Jugendlichen umgehend geklärt
  • Die Betreuungsstelle ist verpflichtet, dem Jugendlichen zu diesem Zweck ungehindert und unbeeinflusst Telefon und Internet zur Verfügung zu stellen.
  • Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich im individuellen Gespräch mit dem Koordinator bei dessen regulären Besuchen zu beschweren (4-Augen-Gespräch).
  • Der Koordinator dokumentiert die Beschwerde und bittet den Betreuer möglichst umgehend um eine Stellungnahme oder Besprechung. Das Ergebnis wird dem Jugendlichen anschießend telefonisch/persönlich mitgeteilt.
  • Schriftliche Beschwerden werden umgehend der Leitung mitgeteilt.
  • Das Ergebnis wird der betreuenden Stelle und nach Rücksprache mit dem Jugendamt, den Eltern, dem Vormund und dem Träger umgehend zugesandt.

Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung
Die Betreuungsstellen arbeiten alle gemäß dem trägerweiten Konzept „Kindesschutz“, indem folgendes aufgeführt ist:

  • Die besondere Gefährdungslage der Kinder und Jugendlichen in stationärer Betreuung
  • Definitionen von Gefährdung
  • Gesetzliche Voraussetzungen und Rahmenbedingungen
  • Allgemeiner Schutzauftrag § 8a SGB VIII
  • Interne Methoden der Gefährdungseinschätzung
  • Handlungsablauf Meldung Kindeswohlgefährdung
  • Aufgaben der trägerinternen Kinderschutzfachkraft
  • Trägerhaltung
  • Evaluation und Qualitätssicherung

In Bezug auf präventive Maßnahmen leistet die Betreuungsstelle

  • Umsetzung des Transparenzauftrags durch bewusste und gute Kommunikation
  • Sensibilisierung der Betreuten: „Nein sagen“, „Mein Körper gehört mir“, Aufklärung und Vermittlung der Kinderrechte
  • stetige Reflexionsbereitschaft
  • regelmäßige Supervision und transparente Auseinandersetzung mit möglichen Gefährdungen
  • Zusammenarbeit mit Fachkräften und Beratungsstellen, um eine transparente Auseinandersetzung mit möglichen Gefährdungen sicherzustellen, ggf. dann therapeutische Anbindung
  • der alters- und entwicklungsgemäße Einbezug von Kindern und Jugendlichen am Hilfeprozess
  • die Kooperation mit Sorgeberechtigten, Herkunftsfamilie und weiteren wichtigen Bezugspersonen, sowie mit dem zuständigen Jugendamt
  • ein kontinuierliches und transparentes Beschwerdemanagement und
  • die Umsetzung der Richtlinien zur Sicherstellung des Kindeswohls

sind handlungsleitend für die Arbeit mit den uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen und werden entsprechend der Leistungsbeschreibung von Quo Vadis in der Betreuungsstelle umgesetzt.
Die neuen Anforderungen des Kinder- und Jugendschutzgesetzes sind bereits in unserem Schutzkonzept festgehalten, welches auf Wunsch ausgehändigt wird.

Juni 2023