Betreuungsstellen - Inlandsmaßnahmen

Innewohnendes Angebot Putlitz

Zielgruppe
Das Angebot bietet klare Strukturen, ein verlässliches Beziehungsangebot und einen überschaubaren Rahmen. Damit richtet es sich auch an Kindern aus Regelwohngruppen der Kinder- und Jugendhilfe, die mit dieser Form der HzE-Maßnahme überfordert sind und mit ihren erlernten Bewältigungsstrategien die Gruppenarbeit sprengen oder sich übermäßig stark zurückziehen.
Die Betreuungsstelle bietet Platz für zwei Jungen, welche bei der Aufnahme zwischen 6 und 10 Jahre alt sein sollten und voraussichtlich für längere Zeit nicht in ihre Herkunftsfamilie zurückkönnen.
Voraussetzung für die Aufnahme ist die grundsätzliche Bereitschaft des Kindes, in der Betreuungsstelle leben zu wollen und dass sich die Sorgeberechtigten für die dortige Betreuung entschieden haben.
Aufnahmen können nach §34 und §35a SGB VIII erfolgen.

Ausschlusskriterien

  • • körperliche Behinderungen die behindertengerechten Wohnraum voraussetzen

Die pädagogische Fachkraft (geb. 1983) des innewohnenden Angebotes ist gelernter Schreinermeister und arbeitete seit mehreren Jahren im Handwerk. Im Anschluss daran absolvierte er ein Duales Studium zum Sozialpädagogen mit Schwerpunkt Kinder- und Jugendhilfe. Nach dem Studium machte Herr Götz noch eine Weiterbildung zum Traumapädagogen. Er verfügt über langjährige Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe in stationären Wohngruppen und Inobhutnahmegruppe. Seit seiner Jugend war Herr Götz in der Kinder- und Jugendarbeit seiner Gemeinde tätig.

Pädagogische Grundhaltung
Die grundsätzliche Haltung der Betreuungsstelle beruht auf dem christlichen Menschenbild wonach jeder Mensch als einzigartiges Geschöpf Gottes gewollt und gut ist, ungeachtet seiner Herkunft, Staatsangehörigkeit, Glaubens und Handlungen. Daraus resultiert die unbedingte Würde jedes Menschen und die Unverletzlichkeit menschlichen Lebens. Durch den christlich geprägten Alltag werden die jungen Menschen in eine Gemeinde eingebunden, die eine fundierte Kinder und Jugendarbeit anbietet. Dies ermöglicht den Kindern und Jugendliche neue Kontakte zu knüpfen und auch außerhalb der institutionalisierten Hilfe mögliche Ansprechpartner zu finden.
Jeder Mensch hat einen freien Willen und trägt die Verantwortung für seine Entscheidungen und bewussten Handlungen. Als soziale Wesen haben alle Menschen die Fähigkeit zur Kommunikation und Interaktion.
Dieses Grundverständnis menschlichen Wertes schließt nicht zuletzt auch Kinder und Jugendliche mit ein. Unter diesem Aspekt ist das Lebensalter der Kindheit und Jugend nicht vorrangig eine Vorbereitung auf ein gelingendes Erwachsenenleben, vielmehr ein gleichwertiger Bestandteil des gesamten Lebensweges welcher Elemente der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft vereint. Die Kindheit muss ebenso lebenswert sein wie das spätere Erwachsenenalter oder frei nach Janusz Korczak: Kinder werden nicht Menschen, sie sind es bereits. Sie haben eigene Persönlichkeiten, Wünschen und Meinungen die zu respektieren und zu achten sind.
Die Kinder und Jugendlichen sollen mit Wertschätzung, Akzeptanz und Empathie beim Verstehen und Entdecken des eigenen Selbst und der Welt begleitet und unterstützt werden. Dies erfolgt auf der fachlichen Grundlage der Traumapädagogik und Bindungstheorie.

Methodisches Vorgehen und Ziele
Dem traumapädagogischen Konzept folgend ist das vorrangigste Ziel einen sicheren Ort für die Kinder bereit zu stellen bzw. mit ihnen zu erarbeiten. Dies beinhaltet die Dimensionen des inneren, äußeren, personellen und strukturellen Ortes. Auf dieser Basis sollen die Kinder auf dem Weg in ein eigenständiges, selbstbestimmtes und zufriedenes Leben begleitet werden.
Konkrete Ziele für die einzelnen Fälle werden mit den Kindern, dem Jugendamt, den Fachkräften der Betreuungsstelle und wenn möglich den Eltern in Hilfeplangesprächen festgelegt. Es wird darauf geachtet, dass die gesetzten Ziele erfüllbar und nachvollziehbar für alle Beteiligten sind. Die Arbeit der Betreuungsstelle basiert dabei auf folgenden Kernelementen:

Rituale und Struktur
Sich immer wieder wiederholende Abläufe und Vorgänge ermöglichen es den Kindern, diese zu verstehen und vorher zu sehen. Der Alltag wird mit den Kindern dem Alter entsprechend geplant und besprochen und baut auf einem verbindlichen und strukturierten Ablauf auf. Dies betrifft einzelne, situative Momente wie der Ablauf einer Mahlzeit, die Tages- Wochen- Monats- und Jahresstruktur durch sich in dem jeweiligen Zeitraum wiederholende, gleichbleibende Abläufe.
Feiern und Festen wird dabei eine besondere Aufmerksamkeit gegeben. Neben den allgemein gesellschaftlich praktizierten Feiern wie Geburtstage oder Jahresfeste werden auch einzelne Erfolge der Kinder, ihr Aufnahmetag oder schlicht das gemeinsame zusammenleben gefeiert. Die Kinder erleben auf diese Weise eine Würdigung ihrer eigenen Person und nehmen sich so als bedeutsam war.

Verlässliche, zugewandte Beziehung
Grundlagen für eine gesunde Entwicklung sind es, Liebe und Wertschätzung zu erfahren sowie Eigenständigkeit zu entwickeln. Den Kindern steht dabei eine konstante Bezugsperson zur Seite, welche ihnen Sicherheit bietet und sie auf dem Weg zur Selbstständigkeit unterstützt. Konflikte werden behutsam ausgehandelt und gemeinsam fair geregelt. Bewusst werden konfliktfreie Zeiten gestaltet und angeboten. Ebenso wie eine Bindung aufgebaut wird soll, von dieser sicheren Basis ausgehend, auch die Autonomie der Kinder gestärkt werden. Nähe in der Beziehung zu den Kindern wird von den Fachkräften angeboten und ermöglicht, jedoch nicht eingefordert. Die Fachkräfte bearbeiten und reflektieren ihre Beziehung zu den Kindern regelmäßig z.B. in Supervisionen. Das Vorgehen und Verhalten der Fachkräfte wird klar kommuniziert, wo möglich bereits im Vorfeld. So soll das Verhalten der Fachkräfte möglichst vorhersehbar und verständlich für die Kinder werden.
Im Alltag werden bewusst Zeiten geschaffen, in denen die jungen Menschen ihre Wünsche, Sorgen und Gedanken den Fachkräften gegenüber äußern können. Dies kann beispielhaft während der Bettgehzeit, nach den Mahlzeiten oder in Gruppenrunden geschehen. Die konkrete Gestaltung wird auf die jungen Menschen und aktuelle Situationen gemeinsam erarbeitet.

Verantwortung, Konsequenzen und Befriedung
Den Kindern wird zugestanden für ihr Verhalten die Verantwortung zu übernehmen, insofern sie entwicklungs- und altersgemäß dazu in der Lage sind. Es wird davon ausgegangen, dass sich ein unangemessenes Verhalten meist durch die Kindliche Lebensgeschichte erklärt und zu Beginn sinnhaft und notwendig war. Die Verantwortung des Kindes liegt nun diesbezüglich zumindest darin, das eigene Verhalten positiv ändern zu wollen. Durch diese Sichtweise werden die Kinder nicht als Opfer angesehen, die aufgrund belastender Vorerfahrungen in ihren Handlungen gefangen oder fremdgesteuert sind. Für die Kinder als sichtbarste Folge ist dabei, dass sie die Konsequenzen ihrer Handlungen übernehmen müssen. Dabei werden sie von den Fachkräften begleitet und unterstützt. Das Ziel dabei ist es, die jeweilige Situation wieder zu befrieden und eventuell entstandene Störungen auf Beziehungsebene wieder zu korrigieren. Die Kinder erleben damit, dass sie nicht nur negativen Einfluss ausüben, sondern eine Situation auch positiv verändern können.

Schul- und Medienpädagogik
Lernen als zentraler Bestandteil des Lebens kommt besondere Bedeutung gerade während der Kindheit und Jugend zu. Lernen soll den jungen Menschen Freude und Spaß machen. Wichtigste Lernfelder in der Betreuungsstelle betreffen das lebenspraktische und Alltagswissen. Die aktuellen schulischen Themen werden in Freizeitaktivitäten verwoben und spielerisch geübt. Durch enge Absprache mit den Lehrkräften werden mögliche Störungen im Schulischen Kontext früh sichtbar und gemeinsam bearbeitet. Als grundsätzliche Haltung gilt hierbei, dass Schulische Themen durch die Lehrkräfte geregelt werden sollen und die Fachkräfte der Betreuungsstelle hier nur in gesonderten Ausnahmen eingreifen. So werden die jungen Menschen ermuntert ihre Hausaufgaben zu machen und erhalten dabei die nötige Unterstützung, bei einer Verweigerung erfolgen seitens der Betreuungsstelle jedoch keine Sanktionen.
Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung ist es notwendig die jungen Menschen dabei zu unterstützen und in diesem Bereich eine entsprechende Kompetenz aufzubauen. Neben der Fähigkeit ihre Nutzungszeiten an digitalen Endgeräten einschätzen und kontrollieren zu können wird auch der inhaltliche Konsum, das Onlineverhalten und die Basisoffice-Anwendungen bearbeitet. Bei weitergehendem Interesse können die jungen Menschen auch in den Themenbereich des Programmierens eingeführt werden.

Infrastruktur
Das Haus, welches durch den Pädagogen und zwei Klienten bewohnt wird, ist das Haupthaus auf dem Burghof in der Prignitzer Kleinstadt Putlitz.
Das Haus verfügt über 2 Etagen. In der mittleren Etage befindet sich die große Gemeinschaftsküche, die Zimmer für die Klienten und Gemeinschaftsbereiche. In der unteren Etage befindet sich der Privatbereich der innewohnenden Fachkraft.
Putlitz ist die älteste Stadt der Prignitz und zwischen Berlin und Hamburg, nahe der A24 gelegen.
Der Ort selbst verfügt über eine Grundschule und eine Kita. Diverse Einkaufsmöglichkeiten wie Supermärkte, Bäcker und Fleischer sind im Ort angesiedelt. Es gibt einen Allgemeinmediziner, eine Praxis für Ergotherapie sowie eine Praxis für Logopädie.
Es gibt einen kleinen Eisladen und ein Freibad im Ort sowie eine aktive Kirchengemeinde, eine freiwillige Feuerwehr, einen Fußballverein und weitere Vereine.
Im ca. 15 km entfernten Pritzwalk befinden sich weiterführende Schulen, Fachärzte und ein Krankenhaus mit Rettungsstelle. Dorthin fährt mehrmals am Tag ein Linienbus.
In Pritzwalk gibt es außerdem weitere Möglichkeiten der Freizeitgestaltung z.B. einen Streichelzoo, Sportvereine und kreative Angebot, wie eine Musikschule.

Aufnahmeverfahren
Das zentrale Anfragenmanagement (ZAM) des Trägers QuoVadis Jugendhilfe sichtet Anfragen der öffentlichen Bedarfsträger/Jugendämter hinsichtlich freier Plätze und trifft eine Vorauswahl, folgend der Kriterien der jeweiligen Standortprofile.
Leitet das ZAM eine Anfrage eines Jugendamtes über die Koordination an die Betreuungsstelle weiter, vereinbart die Koordination in Zusammenarbeit mit den leitenden Pädagogen der Betreuungsstelle mit dem jeweiligen Jugendamt und Jugendlichen einen „Kennenlerntermin“. Gewünscht ist, dass dieser an einem für das Kind positiv besetzten Ort stattfindet. In diesem Termin wird mit dem Kind und sonstigen Beteiligten das weitere Vorgehen besprochen. Dem Kind soll die Möglichkeit gegeben werden sich ausführlich über die Betreuungsstelle zu informieren und sich dort vorzustellen. Möglich sind Treffen an neutralen Orten, Besuchstage oder Probewohnen. Am Ende des Vorstellungsprozesses soll das Kind die Betreuungsstelle kennen und, insofern eine Aufnahme durch alle Beteiligten erwünscht ist, erste grundlegende Regelungen erarbeitet haben.
Gewünscht wird, dass das Kind zum Einzug vertraute Gegenstände mitbringt, um das eigene Zimmer zu gestalten bzw. einzurichten. Dies können Bilder, Bettzeug, Kuscheltiere, Spielsachen, Möbel oder Ähnliches sein.

Grundsätzliches
Bestandteil der pädagogischen Arbeit des innewohnenden Angebotes ist auch der Einbezug von Partizipation und Beschwerdemöglichkeiten und die Berücksichtigung der Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung

Partizipation

  • Information der jungen Menschen über ihre Beteiligungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten und Unterstützung bei der aktiven Ausübung.
  • Aushändigung des Klient:innen- Ordner in leichter Sprache zu Partizipation und Kinderrechte an jeden jungen Menschen.
  • Im Sinne der Partizipation/Beteiligung werden die jungen Menschen bzw. deren gesetzliche Vertreter bei Beginn der Betreuung nach ihren Zielvor-stellungen und Wünschen befragt. Diese fließen in die Hilfeplanbesprechung mit ein. Das Ergebnisprotokoll/Hilfeplanfortschreibung werden mit den vereinbarten Zielen allen Beteiligten vom zuständigen Jugendamt möglichst zeitnah zur Verfügung gestellt.
  • Die pädagogischen Fachkräfte besprechen aktuelle Maßnahmen im Betreuungsalltag mit den jungen Menschen unter Einbezug deren Vorstellung, so dass diese sie möglichst verstehen können. Die Prozessverantwortung bleibt dabei bei den pädagogischen Fachkräften.
  • Mindestens monatlich ist die zuständige Koordination vor Ort, begleitet die pädagogischen Fachkräfte vor Ort z.B. bei der Umsetzung der Hilfeplanung. Die Koordination spricht dabei außerdem mit den jungen Menschen unter vier Augen und fungiert dabei als zusätzliche Ansprechperson. Monatlich wird dazu eine Dokumentation angefertigt.
  • Entwicklungsberichte werden je nach Entwicklungsstand mit den jungen Menschen besprochen und zur Kenntnis vorgelegt.
  • Es findet alle 6 Monate die Vollversammlung aller beim Träger untergebrachten jungen Menschen statt. Die pädagogische Fachkraft hat die Teilnahme an diesem Instrument zu ermöglichen.

Beschwerdemanagement
Einrichtungsinternes Beschwerdemanagementkonzept, dass partizipativ mit den jungen Menschen und Mitarbeitenden auf die einzelne Betreuungsstelle angepasst wird.
Die jungen Menschen und Eltern werden aufgeklärt und ihnen wird ermöglicht ihre Beschwerden auf folgenden Wegen zu äußern:

  • Intern: Einzelgespräch, Fachberatungsgespräch, Familiengespräch mit den Fachkräften.
  • Extern: Ansprache des zuständigen Jugendamtsmitarbeiters, Vormund, Vertraute in der Umgebung, so wie Nachbarn, Lehrkräfte in Schulen und Erwachsene die eine Freizeitbeschäftigung begleiten (z.B. Fußballtrainer:innen, Klavierlehrkräfte).
  • Aushändigung aller notwendigen Informationen (Telefonnummern, E-Mail- Adressen, Visitenkarte) etc. der zuständigen Koordination.
  • Alltagsbeschwerden werden zwischen Koordination, pädagogischen Fachkräften und jungen Menschen umgehend geklärt.
  • Die Betreuungsstelle ist verpflichtet, dem jungen Menschen zu diesem Zweck ungehindert und unbeeinflusst Telefon und Internet zur Verfügung zu stellen.
  • Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich im individuellen Gespräch mit der Koordination bei dessen regulären Besuchen zu beschweren (4-Augen- Gespräch).
  • Die Koordination dokumentiert die Beschwerde und leitet diese umgehend an das Beschwerdemanagement weiter (siehe Trägerkonzept). Das Ergebnis wird dem jungen Menschen anschießend telefonisch/persönlich mitgeteilt.
  • Schriftliche Beschwerden werden umgehend der Einrichtungsleitung mitgeteilt.
  • Das Ergebnis wird der betreuenden Stelle und nach Rücksprache mit dem Jugendamt, den Eltern, dem Vormund und dem Träger umgehend zugesandt. Dabei sind die Persönlichkeitsrechte des jungen Menschen zu beachten.

Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung
Die Betreuungsstellen arbeiten alle gemäß dem trägerweiten Konzept „zum Schutz jungen Menschen und Mitarbeitender“ indem folgendes aufgeführt ist:

  • Die besondere Gefährdungslage der jungen Menschen in stationärer Betreuung
  • Definitionen von Gefährdung
  • Gesetzliche Voraussetzungen und Rahmenbedingungen
  • Allgemeiner Schutzauftrag § 8a SGB VIII
  • Interne Methoden der Gefährdungseinschätzung
  • Handlungsablauf Meldung Kindeswohlgefährdung
  • Aufgaben der trägerinternen Kinderschutzfachkraft
  • Trägerhaltung
  • Evaluation und Qualitätssicherung

In Bezug auf präventive Maßnahmen leistet die Betreuungsstelle:

  • Umsetzung des Transparenzauftrags durch bewusste und gute Kommunikation
  • Sensibilisierung der Betreuten: „Nein sagen“, „Mein Körper gehört mir“, Aufklärung und Vermittlung der Kinderrechte
  • Stetige Reflexionsbereitschaft
  • Regelmäßige Supervision und transparente Auseinandersetzung mit möglichen Gefährdungen
  • Zusammenarbeit mit Fachkräften und Beratungsstellen, um eine transparente Auseinandersetzung mit möglichen Gefährdungen sicherzustellen, ggf. dann therapeutische Anbindung
  • • der alters- und entwicklungsgemäße Einbezug von jungen Menschen am Hilfeprozess
  • die Kooperation mit Sorgeberechtigten, Herkunftsfamilie und weiteren wichtigen Bezugspersonen, sowie mit dem zuständigen Jugendamt
  • ein kontinuierliches und transparentes Beschwerdemanagement und
  • die Umsetzung der Richtlinien zur Sicherstellung des Kindeswohls

sind handlungsleitend für die Arbeit mit den uns anvertrauten jungen Menschen und werden entsprechend der Leistungsbeschreibung von Quo Vadis Jugendhilfe in der Betreuungsstelle umgesetzt.
Die neuen Anforderungen des Kinder- und Jugendschutzgesetzes sind bereits in unserem Schutzkonzept festgehalten, welches auf Wunsch ausgehändigt wird.

Stand Oktober 2023