Betreuungsstellen - Inlandsmaßnahmen

Betreuungsstelle Zinnowitz

Zielgruppe
Die Betreuungsstelle ist für drei Kinder/ Jugendliche aller Geschlechter. Das Aufnahmealter liegt bei 0 bis 10 Jahren, je nach Einzelfall und Gesamtsituation auch über das angegebene Alter hinaus. Die Betreuungsstelle ist für Kinder und Jugendliche, für die eine familienanaloge Hilfe geeignet oder möglich ist.

Ausschlusskriterien sind:

  • Selbst- und Fremdgefährdung
  • starke geistige und/oder körperliche Behinderung
  • physische oder psychische Krankheiten, die eine spezialisierte Betreuungsform/Behandlung indizieren
  • akute Suchtproblematik

Qualifikation Betreuungsstelle
In der Betreuungsstelle arbeiten zwei ausgebildete Fachkräfte (staatl. anerkannte Erzieherinnen) mit Zusatzqualifikationen in frühkindlicher Bildung und Integration. Beide Fachkräfte verfügen über eine Mentorenfortbildung zur Ausbildung von Fachpersonal. Das Fachpersonal verfügt über einen gültigen Erste Hilfekurs.

Familienstruktur Betreuungsstelle
In der Betreuungsstelle leben zwei weibliche ausgebildete Pädagogen (geboren 1983 und 1985) mit zwei eigenen Kindern, einem Mädchen (geb. 2022) und einem Jungen (geb. 2020). In Ihrer Freizeit ist die Familie auf Ausflügen, bei Veranstaltungen, bei Familienfeiern etc. Die Fachkräfte beziehen die Kinder/ Jugendlichen in ihr eigenes Familiensystem mit ein.

Alleinstellungsmerkmale
Die Betreuungsstelle Zinnowitz zeichnet sich durch das Alleinstellungsmerkmal der kurzen Distanz zum Meer (Ostsee) aus.
Eine Fachkraft hat bereits 10 Jahre Erfahrung in der Jugendhilfe unter anderem in der intensivtherapeutischen Wohngruppe eines Suchtträgers.

Ziele
Der überschaubare Rahmen der Erziehungswohngruppe ermöglicht folgende Ziele:

Alltagsbewältigung, Ernährung, Gesundheit

  • Versorgung rund um die Uhr durch vorrangig eine Bezugsperson
  • hauswirtschaftlich-pflegerische Leistungen
  • gesundheitlich-medizinische Versorgung
    • Vermittlung lebenspraktischer Fähigkeiten, wie den Umgang mit Geld, Ordnung und Verkehrserziehung
  • Gestaltung eines kindgerechten und geregelten Tagesablaufes
  • Gewährleistung einer altersentsprechenden Gesundheitsfürsorge
  • Gewährleistung einer gesunden Ernährung
  • Kontinuierliches Beziehungsangebot gewährleisten
  • frühkindliche Bedürfnisse „nachnähren“
  • die Verantwortung für sein Zimmer, seine persönlichen Dinge und sein Taschengeld zu übernehmen
  • mit größeren und kleineren Alltagsproblemen fertig zu werden
  • eigenverantwortlich die eigene Körperpflege zu übernehmen
  • sich an Mahlzeiten und deren Zu- und Nachbereitung zu beteiligen
  • altersentsprechende häusliche Pflichten zu übernehmen
  • gemeinsame Aktivitäten mit dem Kind/ Jugendlichen

Selbstwert, Selbstbild und Selbsteinschätzung und Beziehungsfähigkeit

  • Erhöhung der psychosozialen, emotionalen und kognitiven Kompetenzen
  • Erhöhung der individuellen Stärken
  • Förderung seiner intellektuellen, musischen, sportlichen und lebenspraktischen Fähigkeiten
  • Erhöhung der Beziehungsfähigkeit

Schulische Förderung

  • die tägliche Unterstützung bei der Erledigung von Verpflichtungen
  • die Zusammenarbeit mit Lehrer/Innen, wie die Planung der schulischen Zukunft und den Freizeitangeboten
  • die Förderung der schulischen Entwicklung
  • Sicherstellung des regelhaften Schulbesuches
  • Kontaktpflege zu schulrelevanten Personen
  • Gewährleistung einer kindgerechten Lernstruktur (Schreibtisch, Hausaufgabengestaltung etc.)

Integration in den Sozialraum

  • Unterstützung bei seiner Einbindung in den neuen sozialen Lebensraum
  • Nutzung von sozialräumlichen Strukturen z.B. Sportverein
  • Entwicklung von Kompetenzen, die eigene Freizeit aktiv zu gestalten
  • Aufbau eines Freundeskreises
  • Unterstützung für die selbstgesteuerte Freizeitgestaltung
  • Unterstützung bei der Herstellung und Aufrechterhaltung sozialer Kontakte im Lebensumfeld (Freunde finden)
  • Förderung von Toleranz und Unterstützung für das Kind/den Jugendlichen im Lebensumfeld und in der Öffentlichkeit

Aufarbeitung der familiären Beziehungen

  • Auseinandersetzung mit Biographie und Entwicklung einer eigenen Identität
  • Möglichkeiten von Elternkontakten erarbeiten und ermöglichen

Methoden
Nach unserem pädagogischen Ansatz wird die Entwicklung der Kinder besonders durch eine Verbindung von Alltagsgestaltung und Alltagsbewältigung gefördert. In diesem Setting erlernen die Kinder - eingebunden in die Hausgemeinschaft – lebenspraktische Kompetenzen, wie im Haushalt helfen, Verantwortung für die eigenen Dinge zu übernehmen, Zubereiten von Mahlzeiten, Feiern von Festen usw. Dadurch, dass sie in einen alltäglichen Bezugsrahmen eingebunden sind, werden ihre sozialen Kompetenzen gestärkt. Sie lernen durch das Familienbetreuungsprinzip, leichter mit Konflikten umzugehen und wie sie mit großen und kleinen Problemen fertig werden. Dabei erfahren sie ständig, dass sie emotional aufgehoben bleiben und dass sie sich auf die Fachkräfte kontinuierlich verlassen können.
Diese Beziehungskontinuität und das Vertrauen sind Grundvoraussetzungen für die gezielte individuelle Förderung der psychosozialen, emotionalen und kognitiven Entwicklung der Kinder und Jugendlichen.
Die Betreuungsstelle arbeitet im Sozialraum vernetzt und ist auf vielfältige Weise in ihrem sozialen Umfeld eingebunden. Dazu gehört der Kontakt zu den örtlichen Vereinen und Kultureinrichtungen sowie die enge Zusammenarbeit mit den Schulen und allen vorhandenen örtlichen Ressourcen.

Infrastruktur, räumliche Gegebenheiten, Freizeitmöglichkeiten
Zinnowitz ist eine Kleinstadt auf der Insel Usedom und gehört zum Landkreis Vorpommern Greifswald. Die Kinder wachsen in einer Einfamilienhaussiedlung auf. Jedes Kind verfügt über ein eigenes Zimmer. Das Einfamilienhaus ist in zwei Etagen aufgeteilt. Zentraler Lebensmittelpunkt der Betreuungsstelle ist eine offene Wohnküche mit angrenzendem – ebenfalls offenen – Wohnzimmer auf der unteren Etage. Auf dieser befindet sich auch ein Badezimmer mit Badewanne. In der ersten Etage befinden sich drei Kinder-/ Jugendzimmer, ein Badezimmer mit Dusche sowie ein Arbeitszimmer mit kleiner Küchenzeile. Im Hinterhof des Hauses steht ein Fahrradschuppen sowie eine Waschküche. Der Hof bietet Sitz- und Aufenthaltsmöglichkeiten und kann von den Kindern und Jugendlichen genutzt werden.
Das Haus ist 10 Gehminuten vom Strand entfernt. Dieser bietet zu jeder Jahreszeit einen Ort der Entspannung und Ruhe. In den Sommermonaten bietet er viele sportliche Aktivitäten zum Beispiel Volleyball, Jetski, Standup Paddel, Fußball, Skimboard. Der Wald entlang der Insel bietet ebenfalls einen Ort der Entspannung sowie Naturerforschung an.
Im Ort gibt es mehrere Einkaufsmöglichkeiten - Lebensmittel, Drogeriemarkt, Kleiderladen, Restaurants und Bäckereien. Zinnowitz verfügt über ein Kino, Theater, Schwimmbad, eine Minigolfanlage sowie mehrere Spielplätze. In Zinnowitz gibt es einen Fußballverein, Karnevalsverein, Tennisverein, die Freiwillige Feuerwehr sowie einen Karate Verein. Zentral im Ort befindet sich der Jugendclub. Auf der Insel gibt es noch weitere ansprechende Vereine unter anderem Segelschule Wolgast, SV Tai-Jitsu, Handballverein Wolgast, Reitverein Wolgast, Surf- und Kite Schule Karlshagen, Reiterhof Bannemin, 10 Gehminuten vom Haus befindet sich der Bahnhof Zinnowitz.
Mit der UBB (Usedomer Bäderbahn) kann man entlang der Insel fahren (Züssow bis Swinemünde). Der UBB Bus sowie der Flixbus fahren ebenfalls von diesem Bahnhof ab. Der UBB Bus fährt täglich nach Berlin, Hamburg, Greifswald und Rostock sowie über Kleinstädte der Insel. In Zinnowitz gibt es eine Grundschule, eine Privatschule und zwei Kindertagesstätten. Ein Kinder- und Jugendarzt befindet sich in Wolgast sowie das Krankenhaus. Auf der Insel gibt es drei Psychotherapeuten.

Grundsätzliches
Bestandteil der pädagogischen Arbeit der Betreuungsstelle ist auch der Einbezug von Partizipation und Beschwerdemöglichkeiten und die Berücksichtigung der Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung:

Fachliche und organisatorische Einbindung der Betreuungsstelle in die betriebserlaubnispflichtige Einrichtung
Die Betreuungsstelle Usedom ist, wie im §45a SGB VIII gefordert, fachlich und organisatorisch in die betriebserlaubnispflichtige (und mit einer Betriebserlaubnis versehene) Einrichtung „Boxenstopp Wesenberg“ eingebunden. Darüber hinaus gelten auch für die in der Betreuungsstelle Usedom beschäftigten Mitarbeitenden und die dort wohnenden jungen Menschen die in den Trägerkonzepten festgelegten Standards vollumfänglich.

Dies bedeutet in Bezug auf die Forderungen des §45 SGB VIII im Einzelnen:
Konzeptionierung und Überwachung der Umsetzung der konzeptionellen Festlegungen:
Die Erstellung des Kurzkonzeptes der Betreuungsstelle erfolgt auf Vorschlag der innewohnenden KollegInnen in enger Abstimmung mit der Einrichtungsleitung. Diese verantwortet das Konzept und die Umsetzung der hier auf BS-Ebene vereinbarten Standards.
Abweichungen von in den Trägerkonzeptionen vereinbarten Verfahren/Regelungen bedürfen im Einzelfall der Abstimmung mit der Geschäftsführung. Hier liegt auch das Letzt-Vetorecht bei strittigen konzeptionellen Entscheidungen.
Die Überwachung der Umsetzung der konzeptionellen Festlegungen liegt bei der verantwortlichen Koordination (angeleitet und überwacht durch die Einrichtungsleitung). Die im Trägerkonzept diesbezüglich festgelegten Verfahren gelten sowohl für die Einrichtung in Wesenberg als auch für die assoziierten Betreuungsstellen.

Fachliche Steuerung der Hilfen
Die fachliche Steuerung der Hilfen obliegt der gemeldeten Einrichtungsleitung. Diese hat die Fach- und Dienstaufsicht sowohl über die eingesetzten Koordination als auch die Personalverantwortung für alle eingesetzten MitarbeiterInnen inne.
Es gelten hinsichtlich Dokumentation, Aktenführung, Hilfeplanverfahren (und Umsetzung der vereinbarten Ziele), Umgang mit Beschwerden, Partizipation, Schutzauftrag, Umgang mit Ereignissen im Kontext der §§ 8a/47 SGB VIII, Umsetzung der erlaubnisrechtlichen Vorgaben, Regelkommunikation und Kommunikationsformate/-strukturen, usw. die in den Trägerkonzeptionen festgelegten Mindeststandards.

Qualitätssicherung (und -entwicklung)
Die in der Trägerkonzeption beschriebenen Verfahren zur Qualitätssicherung (z.B.: Festlegungen zur Regelkommunikation und zur Dokumentation, zentrales Anfragemanagement, Pflichtfortbildungen, Stichproben durch das trägerinterne KSFK-Team in den BS, etc.) und zur Qualitätsentwicklung (z.B.: gemeinsame Workshops, Evaluation von Daten aus dem Anfragemanagement, Auswertung von Beschwerdetatbeständen, Auswertung von BE-Verfahren im Sinne der Idee der „lernenden Institution“, etc.) gelten vollumfänglich für alle Betreuungsstellen. Die Steuerung der QS/QE obliegt der Koordination, der Einrichtungsleitung und der Geschäftsführung

Auswahl, Überwachung, Weiterbildung und Vertretung des Personals
Für die Auswahl, Überwachung, Vertretung und Weiterbildung des Personals zeichnet die benannte Einrichtungsleitung verantwortlich. Für arbeitsrechtlich relevante Fragestellungen ist die Geschäftsführung zuständig. Grundsätzlich steht die Geschäftsführung auf Wunsch jedes Mitarbeitenden neben den regelhaft stattfindenden Mitarbeitergesprächen kurzfristig für Gespräche zur Verfügung.
Die Einrichtungsleitung überwacht die Teilnahme aller Beschäftigten an den trägerinternen Pflichtfortbildungen (fünf pro Jahr) und evaluiert die Teilnahme an den fakultativen Weiterbildungsmodulen.

Außenvertretung
Die Außenvertretung im Rahmen der Fallsteuerung (Zusammenarbeit mit den belegenden JÄ) ist Aufgabe der Koordination. Die Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde obliegt der Einrichtungsleitung – dies gilt ausdrücklich auch für Meldungen nach §47 SGB VIII.

Partizipation

  • Information der Betreuten über ihre Beteiligungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten und Unterstützung bei der aktiven Ausübung
  • Aushändigung einer Broschüre in leichter Sprache zu Partizipation und Kinder- rechte an jeden Betreuten
  • Im Sinne der Partizipation/Beteiligung werden die jungen Menschen bzw. deren gesetzliche Vertreter bei Beginn der Betreuung nach ihren Zielvorstellungen und Wünschen befragt. Diese fließen in die Hilfeplanbesprechung mit ein. Das Ergebnisprotokoll/Hilfeplanfortschreibung werden mit den vereinbarten Zielen allen Beteiligten vom zuständigen Jugendamt möglichst zeitnah zur Verfügung gestellt.
  • Die Betreuer besprechen aktuelle Maßnahmen im Betreuungsalltag mit den Kindern und Jugendlichen unter Einbezug deren Vorstellung, so dass diese sie möglichst verstehen können. Die Prozessverantwortung bleibt dabei bei den Betreuern.
  • Mindestens monatliche Erziehungsberatung in der Betreuungsstelle (mit Koordinator) inklusive Dokumentation
  • Entwicklungsberichte werden je nach Entwicklungsstand mit den jungen Menschen besprochen und zur Kenntnis vorgelegt.

Beschwerdemanagement
Einrichtungsinternes Beschwerdemanagementkonzept, dass partizipativ mit den Kindern / Jugendlichen und Mitarbeitern auf die einzelne Betreuungsstelle angepasst wird.
Die jungen Menschen und Eltern werden aufgeklärt und ihnen wird ermöglicht ihre Beschwerden auf folgenden Wegen zu äußern;

  • • Intern: Einzelgespräch, Fachberatungsgespräch, Familiengespräch mit den Fachkräften
  • Extern: Ansprache des zuständigen Jugendamtsmitarbeiters, Vormund, Polizei oder externe Beratungsstellen
  • Aushändigung aller notwendigen Informationen (Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Visitenkarte) etc. des zuständigen Koordinators
  • Alltagsbeschwerden werden zwischen Koordinator, Betreuungsstelle und Jugendlichen umgehend geklärt
  • Die Betreuungsstelle ist verpflichtet, dem Jugendlichen zu diesem Zweck ungehindert und unbeeinflusst Telefon und Internet zur Verfügung zu stellen.
  • Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich im individuellen Gespräch mit dem Koordinator bei dessen regulären Besuchen zu beschweren (4-Augen-Gespräch).
  • Der Koordinator dokumentiert die Beschwerde und bittet den Betreuer möglichst umgehend um eine Stellungnahme oder Besprechung. Das Ergebnis wird dem Jugendlichen anschießend telefonisch/persönlich mitgeteilt.
  • Schriftliche Beschwerden werden umgehend der Leitung mitgeteilt.
  • Das Ergebnis wird der betreuenden Stelle und nach Rücksprache mit dem Jugendamt, den Eltern, dem Vormund und dem Träger umgehend zugesandt.

Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung
Die Betreuungsstellen arbeiten alle gemäß dem trägerweiten Konzept „Kindesschutz“, indem folgendes aufgeführt ist:

  • Die besondere Gefährdungslage der Kinder und Jugendlichen in stationärer Betreuung
  • Definitionen von Gefährdung
  • Gesetzliche Voraussetzungen und Rahmenbedingungen
  • Allgemeiner Schutzauftrag § 8a SGB VIII
  • Interne Methoden der Gefährdungseinschätzung
  • Handlungsablauf Meldung Kindeswohlgefährdung
  • Aufgaben der trägerinternen Kinderschutzfachkraft
  • Trägerhaltung
  • Evaluation und Qualitätssicherung

In Bezug auf präventive Maßnahmen leistet die Betreuungsstelle:

  • Umsetzung des Transparenzauftrags durch bewusste und gute Kommunikation
  • Sensibilisierung der Betreuten: „Nein sagen“, „Mein Körper gehört mir“, Aufklärung und Vermittlung der Kinderrechte
  • stetige Reflexionsbereitschaft
  • regelmäßige Supervision und transparente Auseinandersetzung mit möglichen Gefährdungen
  • Zusammenarbeit mit Fachkräften und Beratungsstellen, um eine transparente Auseinandersetzung mit möglichen Gefährdungen sicherzustellen, ggf. dann therapeutische Anbindung
    • der alters- und entwicklungsgemäße Einbezug von Kindern und Jugendlichen am Hilfeprozess
    • die Kooperation mit Sorgeberechtigten, Herkunftsfamilie und weiteren wichtigen Bezugspersonen, sowie mit dem zuständigen Jugendamt
    • ein kontinuierliches und transparentes Beschwerdemanagement und
    • die Umsetzung der Richtlinien zur Sicherstellung des Kindeswohls

sind handlungsleitend für die Arbeit mit den uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen und werden entsprechend der Leistungsbeschreibung von Quo Vadis in der Betreuungsstelle umgesetzt. Die Leistungsbeschreibung wird auf Anfrage zugesandt.

Die neuen Anforderungen des Kinder- und Jugendschutzgesetzes sind bereits in unserem Schutzkonzept festgehalten, welches auf Wunsch ausgehändigt wird.

Stand: Juni 2024