Betreuungsstellen - Inlandsmaßnahmen

Wohngruppe für unbegleitete minderjährige Ausländer*innen in Putlitz

1. Ausgangslage
Auf Grund der hohen medialen Aufmerksamkeit, die das Thema "Migration nach Deutschland" erfährt, setzen wir die aktuelle Entwicklung der Bedarfslage im Bereich des Themas "Hilfen für junge unbegleitete Ausländer*innen" als bekannt voraus. Die Bedarfe können aktuell bei fast allen Gebietskörperschaften, mit denen wir bundesweit zusammenarbeiten nicht gedeckt werden.

Dies wird untermauert durch die Auswertung der Zahlen unseres eigenen zentralen Anfragemanagements. Der Anteil der Anfragen für umA bewegt sich hier bei einer Bezugsgröße von etwa 1000 Aufnahmeanfragen im Jahr 2023 bei etwa 10% mit steigender Tendenz.

Vor diesem Hintergrund haben wir entschieden, dass wir uns mit diesem Thema nicht mehr nur "gelegentlich" und ausschließlich einzelfallbezogen, sondern erstmalig mit einem explizit auf diese Zielgruppe und ihre Bedarfe ausgerichteten Spezialangebot beschäftigen werden.

2. Konkretisierung
Grundsätzliches
Zur Deckung der oben beschriebenen Bedarfe wollen wir zum 01.02.2023 die Eröffnung einer spezialisierten Wohngruppe mit 8 Plätzen realisieren. Die Wohngruppe ist als Schichtdienstsystem ohne betreuungsfreie Zeiten konzipiert – es ist insofern kein Mindestaufnahmealter vorgesehen. Es können grundsätzlich männlich und weiblich gelesene junge Menschen aufgenommen werden.
Wir betrachten die jungen Menschen immer auch als Teil ihrer Herkunftssysteme. Vor diesem Hintergrund unterstützen und fördern wir im Rahmen von Angehörigenarbeit jeden jungen Menschen individuell nach seinen Bedürfnissen und Bedarfen bei der Kontaktpflege zu Familie, Verwandten, Freunden und Bekannten.
Eine Einbindung in sozialräumliche Strukturen und Netzwerke (auch über Putlitz hinaus) ist für alle Fachkräfte ein handlungsleitendes Motiv.
Auch wenn aktuell auch aufsichtsrechtlich auf Grund der hohen Bedarfe Ausnahmetatbestände zum sogenannten Fachkräftegebot geschaffen wurden, streben wir einen höchstmöglichen Fachkräfteanteil an. Von den Möglichkeiten der aktuell einschlägigen Regelungen des MBJS/Einrichtungsaufsicht soll nur in Ausnahmefällen Gebrauch gemacht werden.
Zur Entlastung der Betreuenden wird zusätzlich eine Hauswirtschaftskraft (0,75 VZ) eingestellt.
In der Einrichtung wird das Bezugsbetreuer*innen-System umgesetzt. Alle Betreuenden beachten bei ihrem beruflichen Tun und den sich dabei ergebenden Entscheidungen die jeweiligen kulturellen Gegebenheiten auch bei Konfliktsituationen. Dabei gilt es, sich aufmerksam im Spannungsfeld zwischen der Achtung und Bewahrung der Herkunftskultur und den Erfordernissen von "Integration" zu bewegen.
Bei aller Orientierung an dem folgend beschriebenen Phasenmodell werden "Störungen" (von zum Beispiel "Kommunikation", "Anpassung", "Regelakzeptanz", etc) immer auch unter einem Trauma-orientierten Fokus betrachtet. Die Regeln der WG orientieren sich (auch) an den möglicherweise traumatischen Erfahrungen und Bedarfen der jungen Menschen .

Unser 4-Phasen-Modell
Zur Orientierung für die jungen Menschen und als Strukturierungshilfe für die Mitarbeitenden haben wir eine 4-Phasen-Modell entwickelt. Dieses ist in Absprache mit der Projektleitung variabel und "anpassbar" und im Folgenden kurz beschrieben.

Phase 1
Clearing – Stabilisierung (Dauer: 3 Monate)
Das Ziel dieser ersten Phase ist die gemeinsame Klärung des aktuellen "Ist-Zustandes" des jungen Menschen (umfassende Anamnese, sozialpädagogische Diagnose) und die Herbeiführung einer ersten Stabilisierung, um dann gemeinsam die nächsten Phasen angehen zu können.

Wesentliche inhaltliche Schwerpunkte sind dabei:

  • Gesundheit (physisch, psychisch, seelisch) – Anbindung an Ärzt*innen – ggfs unter Einbindung von Fachärzt*innen – sozialpsychiatrische Abklärung – " Trauma-Abklärung"
  • Bildung/Qualifizierung – Ermittlung des Bildungsstandes (auch des Standes der sprachlichen Kompetenzen) – möglichst Start des Schulbesuchs – Sprachschule/ Sprachförderung (u.a.: Akademie Seehof) – ggfs bei Bedarf zusätzliche Deutschlehrer*in – Zusammenarbeit mit dem Schulamt und den regionalen Schulen
  • Freizeit – Ermittlung der Freizeitinteressen der jungen Menschen – möglichst Anbindung an Vereine/erste gemeinsame Freizeitaktivitäten

Dokumentation

  • Nach zwei Monaten kurzer Zwischenstand an den Bedarfsträger (hier in der Regel JÄ), ob der vorgeschlagene Zeitplan eingehalten wird – wenn nicht: Begründung für die Abweichung und Vorschlag für eine veränderte zeitliche Planung
  • Nach drei Monaten: Abschlussbericht zu Phase 1

Phase 2
Vereinbarung zu persönlicher Zielplanung (Dauer: 1 Monat)
Das Ziel der zweiten Phase ist es, auf Basis der in Phase 1 gewonnenen Erkenntnisse gemeinsame mit dem jungen Menschen realistische, möglichst konkrete und bedarfsgerechte Szenarien für eine persönliche Zielvereinbarung zu entwickeln. Diese sind im Verlauf ausdrücklich veränderbar. Idealerweise finden die Vereinbarungen auch im Verfahren nach §36 SGB VIII Berücksichtigung.

Wesentliche inhaltliche Schwerpunkte sind:

  • Vereinbarungen zum ggfs. notwendigen Therapieverlauf - ggfs. sozialpsychiatrische und therapeutische Anbindung/ Vereinbarung zum Behandlungsrhythmus
  • Vereinbarung zur Bildungsplanung – Schulbesuch - sprachliche Qualifizierung - ggfs. erste berufliche Bildungsplanung – jeweils individuelle Vereinbarungen unter Einbezug der örtlich zuständigen Behörden
  • Vereinbarungen zur Freizeitgestaltung (Art, Umfang, Frequenz)

Dokumentation:

  • Vorlage einer schriftlichen Zielvereinbarung und Ausreichung an den Beleger

Phase 3
Umsetzung der Zielvereinbarung (Dauer in der Regel 17 Monate, individuelle Zeitplanung möglich)
Ziel der dritten Phase ist eine strukturierte gemeinsame Arbeit an der Umsetzung der Zielvereinbarung. Eine gemeinsame Analyse des aktuellen Standes der Zielerreichung findet quartalsweise statt. Änderungen der Zielvereinbarungen sind dabei stets möglich. Nach 12 Monaten wird gemeinsam mit den jungen Menschen eine erste Prognose zum weiteren Maßnahme-/Betreuungsverlauf erarbeitet.

Wesentliche inhaltliche Schwerpunkte dieser Phase sind:

  • Auseinandersetzung mit der eigenen Biographie (Traumaschwerpunkt, Selbstfürsorge und Selbstmanagement, Eigenverantwortung, etc.)
  • Erarbeitung von Alltagsroutinen (Tagesstruktur, regelmäßiger Schulbesuch, Teilnahme an sprachlicher Qualifizierung
  • Erwerb alters- und kulturangemessener lebenspraktischer Fähigkeiten (Selbstfürsorge/Eigenhygiene, Zimmer und Bad "in Ordnung halten", Wäsche waschen, Kochen, Einkaufen, Behördengänge, Umgang mit Geld, etc.)
  • Gestaltung von Freizeitaktivitäten (individuelle Freizeit, Sport, Hobbies, Planung und Durchführung gemeinsamer Aktivitäten – Anbindung an örtliche Vereineund Jugendfreizeiteinrichtungen)
  • Integration in die "Ankunftskultur" (Auseinandersetzung mit den möglicherweise vorhandenen Differenzen zwischen der eigenen kulturellen Herkunft und den hiesigen kulturellen Gegebenheiten, Hilfestellung bei sich daraus ergebenden Konflikten, Erarbeitung einer realistischen Einschätzung zur hiesigen "Willkommenskultur")

Dokumentation:

  • Mindestens 6-monatige Berichte zur Dokumentation erreichter Zwischenziele
  • Möglichst mindestens 6-monatige Hilfeplanung zur Nachsteuerung vereinbarter Ziele und Vereinbarung neuer Zwischenziele
  • Nach 12 Monaten erste (gemeinsam mit den jungen Menschen erarbeitete) Prognose zum weiteren Maßnahmeverlauf und zur Anschlussperspektive
  • Am Ende der Regelverweildauer in dieser Phase Bericht mit Empfehlungen zum weiteren Betreuungsverlauf
    (Überleitung in Phase 4, ggfs. Verlängerung von Phase 3, Settingwechsel)

Phase 4
Ablösung/Verselbständigung/Überleitung in andere Hilfeformen (Dauer 3 Monate)
Ziel dieser Phase ist die Vorbereitung auf den gemeinsam erarbeiteten neuen Lebensabschnitt und eines "gelingenden" Abschiedes vom bisherigen Lebensort und den jetzt möglicherweise vertrauten Menschen und Alltagsroutinen

Wesentliche inhaltliche Schwerpunkte dieser Phase sind:

  • Gemeinsame Reflexion des Erreichten
  • Konkrete Planung des Anschlussszenarios
  • Unterstützung bei der Umsetzung dieser Planungen
  • Mut machen und Ängste erträglich machen

Dokumentation:

  • Abschlussbericht

3 Realisierung
Die Unterbringung der jungen Menschen erfolgt in dieser Wohngruppe nach den §3, §35a und ggf. §41, §42 SGB VIII. Es werden männlich und weiblich gelesenen junge Menschen aufgenommen. Ein Aufnahmealter ist nicht vorgesehen. Über eine Aufnahme wird altersunabhängig nach der individuellen Bedarfslage entschieden.

Die Räumlichkeiten der Wohngruppe befinden sich auf dem Burghof in der Kleinstadt Putlitz. Der Burghof ist ein Ensemble aus verschiedenen Gebäuden unter anderem dem Herrenhaus, in dem sich ein innewohnendes Projekt befindet und einem großen ausgebauten ehemaligen Stallgebäude, in dem sich die Räume der Wohngruppe befinden.
Putlitz ist die älteste Stadt der Prignitz und zwischen Berlin und Hamburg, nahe der A24 gelegen.
Der Ort selbst verfügt über eine Grundschule und eine Kita. Diverse Einkaufsmöglichkeiten wie Supermärkte, Bäcker und Fleischer sind im Ort angesiedelt.
Es gibt einen Allgemeinmediziner, einer Ergotherapie Praxis und eine logopädische Praxis. Ebenfalls vorhanden sind ein kleiner Eisladen sowie ein Freibad im Ort. Es gibt eine aktive Kirchengemeinde, eine freiwillige Feuerwehr, einen Fußballverein und weitere Vereine.
Im ca. 15 km entfernten Pritzwalk befinden sich weiterführende Schulen, Fachärzte und ein Krankenhaus mit Rettungsstelle. Dorthin fährt mehrmals am Tag ein Linienbus. In Pritzwalk gibt es außerdem weitere Möglichkeiten der Freizeitgestaltung z.B. einen Streichelzoo, Sportvereine und kreative Angebote, wie eine Musikschule.
Auf einer Fläche von ca. 300 qm findet sich neben einem großzügigen Eingangsbereich eine große Wohnküche, die zum gemeinsamen Kochen, Essen und Verweilen genutzt wird. An diesen Gemeinschaftsbereich schließt sich ein langer Flur an von dem 11 Zimmer abgehen. Eines der Zimmer ist das Büro und Betreuendenzimmer. Ein weiteres Zimmer dient als Lagerraum. In einem Zimmer befindet sich ein Gesprächsraum, der sowohl für Hilfeplangespräche als auch für störungsfreie, pädagogische Gespräche mit den jungen Menschen genutzt wird. Dieser Raum ist mit einem Tisch und Stühlen ausgestattet, außerdem gibt es eine Couchecke, die Gespräche in einer entspannten Atmosphäre ermöglicht. Dieser Gesprächsraum ist ein "Safespace" für geschützte 1:1- oder auch Gruppengespräche.

Um auch den digitalen Raum der jungen Menschen sicher zu gestalten und damit einen digitalen Schutzraum zu generieren, wird den jungen Menschen unter anderem ein WLAN-Zugang zur Verfügung gestellt, der einschlägigen Kinder- und Jugendschutzanforderungen entspricht und zeitlich begrenzt ist. Zusätzlich dazu wird permanent Aufklärung zu potenziellen Gefahren von "Sozialen Medien" und Internetnutzung geleistet. Dazu wird Netzwerkarbeit mit dem lokalen Medienkompetenzzentrum umgesetzt.

Die übrigen 8 Zimmer sind die Zimmer der jungen Menschen. Jeder der Zimmer ist ein Einzelzimmer und wird mit einer Einzelbelegung geführt. Eine Doppelbelegung ist in allen Zimmern möglich. Diese wird jedoch nur auf klaren Wunsch der jungen Menschen umgesetzt, um bspw. auf Ängste und Unsicherheit zu reagieren.

Personell ist die Wohngruppe mit mindestens 5 pädagogischen Fachkräften (4,6 VZ- Stellen) und einer Hauswirtschaftskraft (30h/ Woche) ausgestattet . Das Personal nimmt mindestens monatlich an Teamsupervision teil. Bei Bedarf kann die Frequenz erhöht werden.

Es finden wöchentlich Teamsitzungen im Beisein der Koordination statt, über diese wird Protokoll geführt, so dass Ergebnisse dokumentiert und festgehalten werden. Die pädagogischen Fachkräfte nehmen jedes Jahr verpflichtend mindestes an den trägerinternen Fortbildungen teil. Dazu gehören Inhalte wie Medienkompetenz, Sexualpädagogik, pädagogisches Handeln uvm.

Um an 7 Tagen in der Woche rund um die Uhr Handlungssicherheit zu bieten, gibt es auch am Wochenende ein Rufbereitschaft, die den diensthabenden Fachkräften zu Seite steht.
Die Mitarbeitenden werden durch die Koordination direkt gesteuert. Die Koordination ist verantwortlich für Teamführung und steuert die Hilfen und Hilfeverläufe. Die Koordination hat die Verantwortung für die Steuerung der zeitlichen Umsetzung der in Punkt 2 beschriebenen Phasen.

Das Gesamtprojekt wird durch die Projektleitung gesteuert. Dieser sind sämtliche Ereignisse zu melden die von einem Maßnahmenverlauf abweichen. Außerdem sind der Projektleitung alle Ereignisse zu melden die ein meldepflichtiges Ereignis im Sinne des §47 SGB VIII darstellen.

Die Projektleitung wird dann unverzüglich dieses Ereignis dem MBJS melden. Die Projektleitung ist verantwortlich für Personalentscheidungen und Mitarbeitendengespräche. Die Projektleitung steht in ständigem Austausch mit der Geschäftsführung.

Zu jedem jungen Menschen wird eine pädagogische Akte angelegt, welche sich verschlossen und für Unbefugte unzugänglich im Büro der Einrichtung befindet.
Das Berichtswesen erfolgt, wie in Punkt 2 entsprechend der Phasen beschrieben. Die Berichte werden in der Regel durch die Bezugsbetreuung angefertigt. Zusätzlich gibt es eine Tagesdokumentation nach einer vorgegebenen Struktur. Anlassbezogen erfolgt zusätzlich Krisen- und Situationsdokumentation. Diese Dokumentationen werden täglich und zusätzlich anlassbezogen durch die diensthabende Fachkraft angefertigt.
Die Dokumentation von Meldungen obliegt der Koordination.

Die Dienstplanung erfolgt durch die Koordination in Absprache mit den pädagogischen Fachkräften. Die Arbeitszeitdokumentation und Personalmeldungen erfolgen in enger Zusammenarbeit mit der Verwaltung.

Die wöchentliche Planung des Alltags erfolgt durch die pädagogischen Fachkräfte gemeinsam mit den jungen Menschen. Durch Partizipation soll in einem Gruppenmeeting jede Woche die Essens- und Einkaufsplanung erfolgen. Die jungen Menschen erhalten so die Chance mitzubestimmen. Die gilt auch für gemeinsame Gruppenaktivitäten und Gruppenregeln.
So soll die Gruppenzeit genutzt werden, um gemeinsam zu schauen was funktioniert und was nicht funktioniert. Altersangemessen wird mit den jungen Menschen immer wieder neu verhandelt, wie das Leben in der Einrichtung gestaltet werden soll.

Wenn sich der Bedarf nach einer Beratung zu rechtlichen Themen im Zuge des Maßnahmenverlaufs ergibt, kann eine zusätzliche Rechtsberatung in Anspruch genommen werden. Dies gilt bspw. für Amts- und Verwaltungsangelegenheiten, die die jungen Menschen betreffen.

Im Zusammenleben mit jungen Menschen kommt es immer wieder zu Krisen und auch zu delinquentem Verhalten dieser jungen Menschen. Die Einrichtung zeichnet sich dadurch aus, das Krisen angemessen begegnet wird. Jeder junge Mensch bekommt die Unterstützung, die es braucht, um die Krise bewältigen zu können. Dazu kann es notwendig sein den sicheren Gesprächsraum zu nutzen oder auch das große Außengelände des Burghofs einzubeziehen. Gemeinsam wird mit dem jungen Menschen erarbeitet welche Kompensations- und Bewältigungsstrategien individuell wirksam sind.

Kommt es zu körperlichen Angriffen gegen andere Mitbewohnende oder pädagogische Fachkräfte in der Einrichtung wird die Polizei hinzugezogen. Körperlich Angriffe werden zur Anzeige gebracht.
Die Einrichtung soll ein sicherer Ort für 8 junge Menschen sein. Aus diesem Grund führen mehrfache körperliche Angriffe zu Ausschluss aus der Einrichtung.

Der Umgang mit Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung ist ausführlich im "Konzept zum Schutz von jungen Menschen und Mitarbeitenden" beschrieben.
Die Umsetzung von Partizipation findet sich im Trägerkonzept. Darin findet sich auch die Beschreibung des zentralen Anfragemanagements.

3.1 Partizipation
Partizipation ist ein elementarer Bestandteil unseres pädagogischen Selbstverständnisses. Dabei ist uns bewusst, dass diese auf Grund der verschiedenen Herkunftsländer und -regionen und damit verschiedener Herkunftssprachen nicht im herkömmlichen Stil stattfinden kann.
Grundsätzlich richten wir uns mit Partizipationsangeboten an alle jungen Menschen und schaffen auch für nicht Deutsch sprechende junge Menschen passende Angebote, um mitbestimmen zu können.
So wird jeder junge Mensch, der neu in die Einrichtung einzieht, eine Notfallpostkarte und einen Klient:innen-Ordner in der jeweiligen Herkunftssprache erhalten. Diese beiden Bestandteile werden, sobald die Herkunftssprache bekannt ist, übersetzt und wie allen anderen jungen Menschen auch zeitnah nach Einzug zur Verfügung gestellt.
Den Klient:innen-Ordner und die Notfallpostkarte erhält jeder jungen Mensch durch die zuständige Koordination. In einem Gespräch, welches ggf. durch eine:n Dolmetscher:in begleitet wird, wird jeder junge Mensch darüber informiert welchen Zweck beide Elemente haben und welche Rechte der junge Mensch hat.

Wöchentlich finden in der Einrichtung Gruppentreffen statt in denen gemeinsam die kommende Woche geplant wird. Dabei werden nicht nur Dienste verteilt und Aufgaben geklärt, die jungen Menschen bekommen hier die Möglichkeit mitzuentscheiden, was auf der Einkaufsliste stehen soll und auch welche gemeinsamen Aktivitäten stattfinden sollen.

Darüber hinaus findet zweimal jährlich ein Treffen mit der Abteilungsleitung Kinderschutz und Partizipation statt. Analog zu unserer digitalen Vollversammlung für die bei uns untergebrachten jungen Menschen, wird zweimal jährlich eine Versammlung in kleiner Runde, ggf. begleitet durch Dolmetscher:innen, die Möglichkeit geben in einem unabhängigen und neutralen Rahmen Wünsche zu äußern und demokratische Prozesse zu üben, in dem über geäußerter Wünsche (im Rahmen des Jugendschutzes) abgestimmt werden kann. Die Inhalte dieser Treffen bestimmen die jungen Menschen selbst und werden dabei lediglich in der Umsetzung unterstützt.
Um Separation und Ausschluss langfristig zu vermeiden, findet das Format in diesem Rahmen so lange statt bis es den jungen Menschen sprachlich möglich ist, an der allgemeinen Vollversammlung teilzunehmen.
Das kann zu unterschiedlichen Zeitpunkten geschehen. Bei der Entscheidung wird der Wunsch des jungen Menschen den Ausschlag geben.

Die Forderung im SGB VIII nach der Umsetzung eines externen Beschwerdemanagements wird über eine Cross-Lösung im Rahmen der Trägergruppe umgesetzt. Als externe Ansprechpartnerin fungiert die Abteilungsleiterin Kinderschutz der QuoVadis Jugendhilfeprojekt GmbH.

Stand: März 2024